Briefwahl beantragen
Wenn Sie am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können, dann können Sie vorher die Zusendung des Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie nicht am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen können, benötigen Sie einen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen. Diese müssen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen können Sie nachfolgend einsehen:
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgane der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Geisa
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Marktplatz 27
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag        geschlossen Dienstag      09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch      geschlossen Donnerstag  09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag         09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Barrierefreier Zugang von der Rückseite des Rathauses
Stadtverwaltung Geisa - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 2
Parkplatz: Markplatz
Anzahl: 0
Parkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 0
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerbüro Montag    geschlossen Dienstag 10:00 - 19:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Nach Terminvereinbarung: jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 – 11:00 Uhr.
Kontakt
Weitere Informationen
Barrierefreier Zugang von der Rückseite des Rathauses
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022