Wahlrechtsbescheinigung erhalten
Wenn Sie als Bewerber/in an einer Wahl teilnehmen möchten, dann müssen Sie die sogenannten Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürger/innen vorlegen, um für die Wahl zugelassen werden zu können.
Beschreibung
Um für die Wahl zugelassen werden zu können müssen für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden.
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, welche je nach Wahlart vom Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellt werden.
Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter. Achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 14 - Kommunalaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Lindenaustraße
Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Empfang Altenburg: Montag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag    08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch    08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag    08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mit vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer 03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de  erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182 und -184 .
Kontakt
Stadtverwaltung Altenburg - Sachgebiet Meldewesen
Aktuelles
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Johannisstraße
Bus: I, L, Z, W
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Johannisstraße
Bus: I, L, Z, W
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Stadtverwaltung Altenburg
Empfänger: Stadtverwaltung Altenburg
IBAN: DE15 8305 0200 1111 0027 00
BIC: HELADEF1ALT
Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land
Kosten
kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022