Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Melderegisterauskunft gegenüber Gruppen widersprechen

    Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen, Presse oder Rundfunk weitergegeben werden, dann können Sie einer Datenauskunft bzw. -weitergabe widersprechen.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an

    • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
    • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen 
    • Adressbuchverlage

    ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

    Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde.
    Sie gilt auch nur für diese Meldebehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Blankenhain - Bürgerbüro & Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 4

    99444 Blankenhain

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Marktstraße
      Anzahl: 1  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Marktstraße
      Anzahl: 20  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: August-Bebel-Straße / Weimarer Straße
      Linie:
      • Bus: 14

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Es gibt zwei Eingänge.
    Einer befindet sich im Innenhof der Verwaltung rechts,
    der andere Eingang ist vom Parkplatz aus zugänglich.

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt/Tourismus Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 16:00 Uhr 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr Verwaltung Montag nach Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung Bürgermeistersprechstunde 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036459 440-10

    Telefon Festnetz: 036459 440-22

    Fax: 036459 44017

    Telefon Festnetz: 036459 440-30

    E-Mail: einwohnermeldeamt@blankenhain.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Blankenhain

    Empfänger: Stadt Blankenhain

    IBAN: DE72 1203 0000 0000 9334 32

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin

    Formulare

    Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz

    Weitere Informationen

    Behindertenklingel im Innenhof

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag ein.

    Voraussetzungen

    Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 15.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Meldeauskunft, Datenschutz, Meldeamt, Melderegistersperre, Auskunftssperre aus dem Melderegister, Auskunftssperre, Auskunftssperre bei Wahlen, Einwohnermeldeamt, Meldewesen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de