Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung

    Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition

    Wenn Sie Waffen und Munition erwerben bzw. besitzen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Diese müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte.
    Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss extra eingetragen sein.
    Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst - Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition

    ID: L100038_212949117

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    Die Waffenbesitzkarte müssen Sie bei Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragen.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Obertshäuser Platz 1

    98617 Meiningen

    Behindertenparkplatz: Obertshäuser Platz
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Obertshäuser Platz
    Anzahl: 200
    Gebühren: nein

    Obertshäuser Platz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03693 485-8139

    Fax: 03693 485-8214

    E-Mail: fb.ordnung@lra-sm.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Schmalkalden-Meiningen

    Empfänger: Landratsamt Schmalkalden-Meiningen

    IBAN: DE12 8405 0000 1305 0046 35

    BIC: HELADEF1RRS

    Bankinstitut: Rhön-Rennsteig-Sparkasse

    Formulare

    Merkblatt - Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
    Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Berichtigung eines europäischen Feuerwaffenpasses - (Thüringen)
    Anzeige über Waffenerwerb / Vorlage der Waffenbesitzkarte zur Eintragung - (Thüringen)
    Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis - (Thüringen)

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Harry Ellenberger)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Krug, Christin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Dort können Sie sich auch über mitzubringende Unterlagen informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Jäger:

    Erwerben Sie erstmals eine oder mehrere Jagdlangwaffen als Jäger aufgrund Ihres gültigen Jagdscheins, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen eine Waffenbesitzkarte bei der für Sie zuständigen Waffenbehörde beantragen und die erworbene/n Waffen eintragen lassen.

    Erbe:

    Wenn Sie infolge eines Erbfalls Schusswaffen erwerben müssen Sie binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte beantragen. Die einmonatige Frist beginnt ebenso nach dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist. Für Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigte beginnt die Frist mit dem Erwerb der Schusswaffen.

    Kosten

    Es werden Gebühren nach der Kostenverordnung zum Waffengesetz erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Bedürfnisgrund für die Erteilung der Waffenbesitzkarte (z. B. Sportschütze, Jäger, Brauchtumsschütze oder Erbe).

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 18.01.2021

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)