Fahrerlaubnis Umschreibung

    Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR beantragen

    Wenn Sie Ihren Führerschein in einen EU-Führerschein umtauschen wollen oder wegen Abnutzung oder Namensänderung einen neuen benötigen, können Sie das bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Führerschein in einen EU-Führerschein umtauschen wollen oder wegen Abnutzung oder Namensänderung einen neuen benötigen, können Sie das bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

    Zur Beantragung der Umschreibung müssen Antragstellende persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen.

    Zuständigkeit

    Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

    Hinweise für Saale-Holzland-Kreis: SHK_FEB_EU-UMT

    • Online Terminvergabe
      Zur Vermeidung von unnötigen Wartezeiten haben Sie hier die Möglichkeit online einen Termin zu reservieren.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Claußstraße 3

    07607 Eisenberg

    Busbahnhof Schützenplatz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1310

    07602 Eisenberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.

    Kontakt

    Formulare

    Antrag auf Umstellung in die neuen Fahrerlaubnisklassen und Ausstellung eines Führerscheines gemäß Anlage 8 FeV (Kartenführerschein)

    Version

    Technisch erstellt am 09.03.2009 (von: Ilka Handke)

    Technisch geändert am 19.07.2023 (von: Schillinger, Benjamin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
    • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
    • jetziger Führerschein
    • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. Biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    Wenn der Führerschein von einer Behörde in einem anderen Landkreis/einer anderen Stadt ausgestellt wurde, ist es zur Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens empfehlenswert, ggf. einen Karteikartenauszug (amtlich beglaubigt) von dieser Behörde beizufügen.

    Hinweise für Saale-Holzland-Kreis: SHK_FEB_EU-UMT

    Die Meldebescheinigung darf bei der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.

    Die Meldebescheinigung darf bei der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.

    Formulare

    Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)

    Voraussetzungen

    siehe Unterlagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    - Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen

    - Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Stelle

    - Aushändigung eines EU-Führerscheins

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auf Grund der 3. EU-Führerscheinrichtlinie muss bis 2033 jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

    Für den Führerscheinumtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. Im Hinblick auf die vielen Millionen Führerscheinbesitzer sollen durch die Staffelung eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 23.06.2021

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 29.05.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)