Umsatzsteuer Voranmeldung

    Umsatzsteuer voranmelden

    Als Unternehmen müssen Sie in der Regel monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln.

    Beschreibung

    Die Umsatzsteuer heißt allgemein auch Mehrwertsteuer. Ihr unterliegen insbesondere

    • Lieferungen und sonstige Leistungen,
    • die Einfuhr von Gegenständen aus Nicht-EU-Ländern – die entstehende Einfuhrumsatzsteuer erhebt der Zoll – und
    • der Bezug von Waren aus den Ländern der Europäischen Union, der sogenannte innergemeinschaftliche Erwerb.

    Die Höhe der Steuer unterscheidet sich je nach Art der Liefergegenstände beziehungsweise ausgeführten sonstigen Leistungen:

    • allgemeiner Steuersatz: 19 Prozent
    • ermäßigter Steuersatz: 7 Prozent, gilt zum Beispiel für
      • die Lieferung fast aller Lebensmittel, ausgenommen Getränke und Gaststättenumsätze (beachten Sie auch die unten folgenden Ausnahmen),
      • für den Personennahverkehr,
      • die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr und
      • für die Umsätze mit Büchern und Zeitungen.

    Aufgrund der Corona-Pandemie galten beziehungsweise gelten folgende Ausnahmen:

    • befristete Senkung der Steuersätze von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020
    • für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen – mit Ausnahme der Getränke – galt beziehungsweise gilt
      • vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der Steuersatz von 5 Prozent und
      • vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 der Steuersatz von 7 Prozent.
      • Ab 1. Januar 2024 unterliegen die Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen dem Steuersatz von 19 Prozent.

    Sie müssen die Umsatzsteuer für Ihr Unternehmen an das Finanzamt weiterreichen. Im Gegenzug können Sie jedoch regelmäßig die Vorsteuer, also die Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen, zurückfordern. In der Voranmeldung berechnen Sie die Differenzsumme.
     
    Voranmeldungszeitraum - Allgemein

     
     Betrug die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als EUR 7.500, müssen Sie im laufenden Jahr monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen übermitteln.
     
     Bei einer Summe der Vorjahressteuer von mehr als EUR 1.000 bis EUR 7.500 müssen Sie die Voranmeldung quartalsweise einreichen.
     
     Betrug sie nicht mehr als EUR 1.000, kann Sie das Finanzamt von der Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreien. In diesem Fall ist nur eine Jahreserklärung zu übermitteln.
     
     Wenn sich für das vorangegangene Kalenderjahr ein Überschuss zu Ihren Gunsten von mehr als EUR 7.500 ergeben hat, können Sie an Stelle des Kalendervierteljahres den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wählen.

    Voranmeldungszeitraum bei Neugründung
     
     Wenn Sie als Gründerin oder Gründer eines Unternehmens erstmalig eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie im Jahr der Unternehmensgründung und im folgenden Kalenderjahr monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen übermitteln. Diese Regelung wurde jedoch für die Jahre 2021 bis 2026 ausgesetzt, so dass auch eine vierteljährliche Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Betracht kommt. Hinsichtlich der Ermittlung der hierfür maßgeblichen Betragsgrenzen (s.o.) ist bei einer Neugründung in den Jahren 2021 bis 2026 die voraussichtliche Steuer des laufenden Kalenderjahres maßgebend. Im darauffolgenden Jahr ist die tatsächliche Steuer des Vorjahres in eine Jahressteuer umzurechnen. Eine Befreiung von der Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen kommt für Neugründer im Jahr der Gründung und dem darauffolgenden Kalenderjahr grundsätzlich nicht in Betracht.

     
     Sie sind nur dann nicht zur Übermittlung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet, wenn

    • Sie nur umsatzsteuerfreie Umsätze ausführen, bei denen kein Vorsteuerabzug möglich ist,
    • Sie die Kleinunternehmerregelung oder
    • Sie die Sonderregelung für pauschalierende Land- und Forstwirte in Anspruch nehmen.

    Online-Dienst

    Online-Dienst ELSTER

    ID: L100038_212506176

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 04.10.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 04.07.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    zuständige Stelle

    Umsatzsteuervoranmeldungsstelle, bei Neugründung Neuaufnahmestelle

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Unternehmen betrieben wird.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Eisenach

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst Thälmann Straße 70

    99817 Eisenach

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein

    Finanzamt

    Bus: Stadtbuslinie 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Ernst Thälmann Straße 72

    99817 Eisenach

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein

    Finanzamt

    Bus: Stadtbuslinie 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unsere Servicestelle bleibt dauerhaft geschlossen. Während unserer Servicezeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch: 0361 57 3617-900 Servicezeiten Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr   Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr   Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter. Ansprechpartner

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 573617-000

    Fax: 0361 573617-010

    E-Mail: poststelle@finanzamt-eisenach.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2006 (von: Andrea Erbarth)

    Technisch geändert am 07.10.2024 (von: Sander, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Umsatzsteuer-Voranmeldung
    • unter Umständen müssen Sie Eingangsrechnungen, Verträge oder ähnliche Dokumente beifügen beziehungsweise separat übersenden

    Formulare

    • Formulare vorhanden: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienst vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie üben eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig aus. Das ist der Fall, wenn Sie damit nachhaltig Einnahmen erzielen wollen.
    • Ihr Unternehmen zählt zu einer der folgenden Gruppen:
      • natürliche Personen, also Einzelpersonen zum Beispiel:
        • Einzelhändlerinnen und -händler
        • Handwerkerinnen und Handwerker
        • Hauseigentümerinnen und -eigentümer mit einer Photovoltaikanlage
      • juristische Personen, zum Beispiel:
        • Aktiengesellschaft
        • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
        • Genossenschaft
        • eingetragener Verein oder Stiftung
      • Personenvereinigungen, zum Beispiel:
        • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
        • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
        • Kommanditgesellschaft (KG).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Die Umsatzsteuer-Voranmeldung reichen Sie elektronisch über die amtlich bestimmte Schnittstelle ein, zum Beispiel

    • mit dem kostenlosen Online-Produkt der Finanzverwaltung „Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" oder
    • mit einem kommerziellen Steuerprogramm.

    Wenn Sie „Mein ELSTER“ nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

    • Besuchen Sie zum Beispiel „Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" im Internet.
    • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
    • Wählen Sie den Menüpunkt „Umsatzsteuer-Voranmeldung“.
    • Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
    • Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
    • Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. „Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
    • Zum Abschluss des Verfahrens prüft „Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet die fällige Umsatzsteuer-Vorauszahlung beziehungsweise einen etwaigen Überschuss.
    • Versenden Sie die elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung.
    • Eine fällige Vorauszahlung müssen Sie fristgerecht an das zuständige Finanzamt überweisen oder Sie erteilen dem Finanzamt eine SEPA-Lastschriftmandat. Einen Überschuss bekommen Sie automatisch erstattet.

    Alternativ können Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung auch direkt aus einem kommerziellen Steuerprogramm über die elektronische Schnittstelle an ELSTER übertragen.

    Fristen

    Es handelt sich hierbei um eine Erklärungs- beziehungsweise Anmeldungsfrist.

    Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen Sie spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (Monat/Vierteljahr) einreichen.
    Das Finanzamt kann auf Antrag die Frist für die Übermittlung der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat verlängern (Dauerfristverlängerung).
    Wenn Sie monatlich die Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln, hängt die Gewährung einer Dauerfristverlängerung davon ab, dass Sie zu Beginn des Jahres eine Sondervorauszahlung entrichten.

    Kosten

    Für die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung fallen keine unmittelbaren Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 14.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)