Standplatzgenehmigung

    Standplatzgenehmigung

    Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
    Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst - Standplatzgenehmigung

    ID: L100038_212949116

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 03.09.2024 (von: Krug, Christin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Geratal/Plaue

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 59a

    99331 Geraberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03677 7943-0

    Fax: 03677 7943-43

    E-Mail: vg@geratal.com

    Formulare

    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
    Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
    Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
    Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt

    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
    Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Marktsatzung der Gemeinde

    Rechtsbehelf

    Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)