Schulpflicht

    Allgemeine Informationen zur Schulpflicht erhalten

    Sie erhalten grundlegende Informationen zur Schulpflicht und der grundsätzlichen Regelungen. Auf alle speziellen Ausnahmefälle wird nicht umfassend eingegangen.

    Beschreibung

    Wenn Sie oder Ihre Kinder in Thüringen leben, d. h. Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hier haben oder in Thüringen in einem Ausbildungsverhältnis oder einem Arbeitsverhältnis stehen, unterliegen Sie der Schulpflicht (Schulpflichtige/Schulpflichtiger).

    Die Schulpflicht gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht und eine Berufsschulpflicht.

    Die Vollzeitschulpflicht beginnt zum 1. August eines Jahres für alle Kinder, die an diesem Tag sechs Jahre alt sind. Es gibt Ausnahmen von dieser Altersregelung (z. B. vorzeitige Aufnahme und Rückstellung).

    Die Vollzeitschulpflicht dauert zehn Schuljahre. Dazu gibt es Ausnahmen (z. B. Überspringen einer Klassenstufe).

    Die Vollzeitschulpflicht kann an den staatlichen Schulen (Grundschule, Regelschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule, Gymnasium und Förderschule) sowie durch den Besuch einer Ersatzschule (sog. „freie Schulen“ oder „Privatschulen“) erfüllt werden. Es gibt weitere Möglichkeiten (z. B. an berufsbildenden Schulen).

    Wenn Sie oder Ihre Kinder in einem Ausbildungsverhältnis stehen, ist der Besuch der Berufsschule verpflichtend (Berufsschulpflicht). Die Berufsschulpflicht wird durch den Besuch der Berufsschule oder der Förderberufsschule erfüllt. Sie endet mit dem Abschluss der Berufsausbildung oder spätestens zum Ende des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.

    Ansprechpartner

    Staatliches Schulamt Westthüringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Justus-Perthes-Straße 2a

    99867 Gotha

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 573415-100

    Fax: 0361 573415-101

    E-Mail: Poststelle.Westthueringen@schulamt.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2015 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 18.01.2023 (von: Berner, Stephan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen keinen Antrag stellen. Die Schulpflicht tritt automatisch aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 05.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)