Planfeststellung
Beschreibung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Bauvorhaben werden in der Regel durch einen Planfeststellungsbeschluss genehmigt.
Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal - Bauabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ulrike Reichardt (Leitung)
Telefon Festnetz: 036926 947-30(Dienstgebäude Berka v.d. Hainich)
Fax: 036926 947-47
Herr Carsten Gröger
Telefon Festnetz: 036926 947-31(Dienstgebäude Berka v.d. Hainich)
Fax: 036926 947-47
Herr Christoph Cron
Telefon Festnetz: 036926 947-32(Dienstgebäude Berka v.d. Hainich)
Fax: 036926 947-47
Frau Martina Fiedler-Bimmermann
Telefon Festnetz: 036926 947-36(Dienstgebäude Berka v.d. Hainich)
Fax: 036926 947-47
Herr Jonas Schlittig
Telefon Festnetz: 036926 947-34(Dienstgebäude Berka v.d. Hainich)
Fax: 036926 947-47
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG
und i.V.m. den speziellen Fachgesetzen, z. B. Bundesfernstraßengesetz FStrG
Gültigkeitsgebiet
Thüringen