Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis und Parkerleichterung für Schwerbehinderte erhalten

    Als schwerbehinderter Mensch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis und Parkerleichterungen erhalten. Diese müssen Sie beantragen.

    Beschreibung

    Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder blinde Menschen (Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis) können einen Parkausweis erhalten.

    Parkerleichterungen (außer der Nutzung der Behindertenparkplätze) erhalten auch schwerbehinderte Menschen, die die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlen. Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt stellen bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen eine entsprechende Bescheinigung aus, die der örtlichen Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wird.

    Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.

    Hinweise für Hildburghausen: Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

    Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen von Schwerbehinderten:

    • für Schwerbehinderte, bei denen die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG" noch nicht erfüllt sind, deren Gehfähigkeit aber stark eingeschränkt ist
    • Geltungsbereich: Thüringen, Hessen, Baden-Würtemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern  
    • die Ausstellung erfolgt gebührenfrei auf Antrag und nach Vorlage des Schwerbehindertenausweises sowie des  Bescheides vom Versorgungsamt


    Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde

    • für Betroffene, die aufgrund ihrer Behinderung (außergewöhnliche Gehbehinderung oder Blinde) auf Parkerleichterungen angewiesen sind
    • Parkausweis ist in allen Staaten der Europäischen Union gültig
    • die Ausstellung erfolgt gebührenfrei auf Antrag nach Vorlage des Schwerbehindertenausweises und eines Fotos

       

    Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen von Schwerbehinderten:

    • für Schwerbehinderte, bei denen die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG" noch nicht erfüllt sind, deren Gehfähigkeit aber stark eingeschränkt ist
    • Geltungsbereich: Thüringen, Hessen, Baden-Würtemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern
    • die Ausstellung erfolgt gebührenfrei auf Antrag und nach Vorlage des Schwerbehindertenausweises sowie des Bescheides vom Versorgungsamt


    Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde

    • für Betroffene, die aufgrund ihrer Behinderung (außergewöhnliche Gehbehinderung oder Blinde) auf Parkerleichterungen angewiesen sind
    • Parkausweis ist in allen Staaten der Europäischen Union gültig
    • die Ausstellung erfolgt gebührenfrei auf Antrag nach Vorlage des Schwerbehindertenausweises und eines Fotos

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Hildburghausen: Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

    Untere Straßenverkehrsbehörde
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen

    Tel:  03685/445-242
    FAX: 03685/445-501
     

    Untere Straßenverkehrsbehörde
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen

    Tel: 03685/445-242
    FAX: 03685/445-501

    Ansprechpartner

    Landratsamt Hildburghausen - SG Untere Straßenaufsichts- und Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenstraße 18

    98646 Hildburghausen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 17.00 Uhr Mittwoch: geschlossen (Termine nach Vereinbarung möglich) Donnerstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Es können auch Termine außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden. Die zentrale Rufnummer ist: 03685/445 - 0.

    Formulare

    Antrag auf Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal aG) und für Blinde (Merkmal Bl) (§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO)
    Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
    Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union

    Version

    Technisch erstellt am 08.06.2012 (von: Angela Schmidt)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Angela Schmidt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt,

    einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.

    Formulare

    Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde, 

    einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.

    Hinweise für Hildburghausen: Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

    Antrag Ausnahmegenehmigung Parkerleichterung Gehbehinderte_Blinde
    PDF: 58 KB

    Antrag Ausnahmegenehmigung Parkerleichterung Schwerbehinderte
    PDF: 75 KB
     

    Antrag Ausnahmegenehmigung Parkerleichterung Gehbehinderte_Blinde
    PDF: 58 KB

    Antrag Ausnahmegenehmigung Parkerleichterung Schwerbehinderte
    PDF: 75 KB

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 30.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)