Kriegsopferfürsorge
Hier erhalten Sie Informationen zur Kriegsopferfürsorge und deren Beantragung.
Beschreibung
Die Kriegsopferfürsorge dient der Ergänzung der Rentenleistungen für Berechtigte nach dem sozialen Entschädigungsrecht durch besondere Hilfen im Einzelfall.
Sie umfasst:
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Leistungen zur individuellen Ergänzung der übrigen Versorgungsleistungen,
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u. a. ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt,
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Hilfen zur beruflichen Rehabilitation und zur Pflege sowie Erholungshilfe.
Leistungen der Kriegsopferfürsorge bzw. erweiterte Leistungen nach Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz (BVG) für anwendbar erklären, sind, wenn nicht schädigungsbedingt, einkommens- und vermögensabhängig, d. h. Leistungen müssen berechnet werden.
Zuständigkeit
An das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Ansprechpartner
Thüringer Landesverwaltungsamt - Rehabilitation - Referat 620
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Karl-Liebknecht-Straße
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Suhl - Bahnhof
Bus: Haltestelle Kommerstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Formulare
Antrag Badekur
Antrag auf Gewährung einer Leistung im Rahmen der Kriegsopferfürsorge
Informationsblatt zum Antrag auf Gewährung einer Leistung im Rahmen der Kriegsopferfürsorge
BVG - Merkblatt Badekur
Formulare
Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch den Antrag auf Gewährung einer Leistung im Rahmen der Kriegsopferfürsorge (KOF) zu verwenden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Hinweise zu den möglichen Leistungen, anspruchsberechtigten Personenkreis und weitere Voraussetzungen siehe Informationsblatt zur Kriegsopferfürsorge.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch  Thüringer Landesverwaltungsamt am 31.07.2013