Kampfmittel Beseitigung

    Kampfmittelbeseitigung

    Wer Kampfmittel, wie Munition, Bomben oder Granaten, findet, hat dies sofort der zuständigen Behörde zu melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten machen Sie sich strafbar und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus. Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen. Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.

    Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.

    Zuständigkeit

    An Ihre örtlich zuständige Ordnungsbehörde oder nächstgelegene Polizeidienststelle.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Meuselwitz - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    04610 Meuselwitz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Ab dem 25. November 2021 können die Bürger, Einwohner und Gäste während der regulären Sprechzeiten der Stadtverwaltung Meuselwitz nur mit vorheriger Terminvereinbarung und einem Nachweis über die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) persönlich vorsprechen. Bitte kontaktieren Sie die/den entsprechenden Mitarbeiter/innen telefonisch oder per E-Mail zur Abstimmung eines Termins. Die Übersicht der Mitarbeiter/innen finden Sie unter www.meuselwitz.de . Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Außerhalb dieser Sprechzeiten sind Termine nach telefonischer Absprache möglich!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03448 443-400

    Fax: 03448 3498

    E-Mail: zeuke@meuselwitz.de

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2010 (von: Christine Becker)

    Technisch geändert am 21.04.2020 (von: Dathe, Ronny)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Kosten

    Die Kosten, insbesondere des Bergens, des Transportes und der Vernichtung der Kampfmittel werden grundsätzlich dem Eigentümer, auf dessen Grundstück die Munition gefunden wurde, auferlegt. Dieser kann beim Thüringer Landesverwaltungsamt einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)