Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer

    Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten, sofern Ihre Gemeinde dies vorsieht. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.

    Soweit eine Gemeinde eine Hundesteuer vorsieht, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund an- beziehungsweise abzumelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Gerstungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 53

    99834 Gerstungen

    Cantus

    Regionalbahn: Bahnhof Gerstungen


    Wartburgmobil

    Bus: Bahnhof Gerstungen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: info@gerstungen.de

    Telefon Festnetz: 036922 245-0

    Fax: 036922 245-500

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 02.04.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Gerstungen, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Einheitsgemeinde Gerstungen - Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 53

    99834 Wolfsburg-Unkeroda

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo geschlossen o. nach Vereinbarung Di  09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr Mi  geschlossen o. nach Vereinbarung Do  09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 16.00 Uhr Fr  09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: finanzen@gerstungen.de

    Telefon Festnetz: 036922 245-301

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 11.08.2010 (von: Hartung, Karen)

    Technisch geändert am 12.11.2021 (von: Gerstungen, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Kosten

    Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 07.10.2019

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)