Hortbetreuung
Hier erhalten Sie Informationen zur Hortbetreuung Ihres Kindes in der Grundschule oder Kindertageseinrichtungen.
Beschreibung
Jedes Kind in Thüringen hat vom Schuleintritt bis zum Abschluss der Grundschule einen Anspruch auf Hortbetreuung. Dabei kann die Betreuung in Horten an Grundschulen und in Kindertageseinrichtungen erfolgen. Der Schulhort in Thüringen ist organisatorischer Teil der Grundschule und sein Besuch ist freiwillig. Er versteht sich als eine Familien ergänzende und den Unterricht unterstützende Einrichtung, fördert die Selbständigkeit der Kinder, schafft Voraussetzungen, soziales Verhalten zu üben, verantwortlich zu handeln und den individuellen Bedürfnissen und Neigungen nachzugehen.
Für Grundschulkinder besteht ein Anspruch auf Förderung in einem Hort an einer Grundschule von montags bis freitags mit einer täglichen Betreuungszeit von zehn Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit.
Aufnahme in den Hort:
Die Aufnahme der Kinder in den Grundschulhort für die Zeit vor der ersten und nach der letzten Unterrichtsstunde wird von den Eltern bei der zuständigen Grundschule bis zum 31. Mai für das darauf folgende Schuljahr schriftlich beantragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Hortgebühren
Aktuelles
Jedes Kind in Thüringen hat in der Primärstufe den Anspruch auf ganztägige Betreuungsangebote. Dieses außerunterrichtliche Betreuungsangebot wird über die Schulhorte abgesichert. Schulhorte sind organisatorisch den Grundschulen angegliedert. In den Schulhorten arbeitet aufgebildetes Fachpersonal und gestaltet umfangreiche sowie vielfältige Bildungs-, Betreuungs- und Förderangebote, fördert die Schülerinnen und Schüler und schafft die Voraussetzungen, dass jedes Kind seine individuellen Fähigkeiten prägen und ausbilden kann.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Kontakt
Telefon Festnetz: 03644 540-411
Fax: 03644 540-415
Formulare
Antrag auf Hortbetreuung ausschließlich in den Ferien an Staatlichen Grundschulen des Kreises Weimarer Land
Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße
Aktuelles
Gemeinde Ilmtal-Weinstraße ist durch den Landtagsbeschluss vom 19.12.2013 als Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinden Liebstedt, Mattstedt, Niederreißen, Niederroßla, Nirmsdorf, Oberreißen, Oßmannstedt, Pfiffelbach und Willerstedt zum 31.12.2013 entstanden. Sie übernimmt für die Gemeinde Kromsdorf die Aufgabe einer erfüllenden Gemeinde.
Beschreibung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
verehrte Gäste,
ich begrüße Sie recht herzlich in der Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße. Mit einem schnellen "Klick" erhalten Sie auf unserer Homepage www.ilmtal-weinstrasse.de hier aktuelle Informationen und erfahren viel Wissenswertes über unsere Gemeinde.
Die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße entstand am 31. Dezember 2013 durch die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße und der dazugehörigen Gemeinden (mit Ausnahme von Kromsdorf).
Die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße besteht aus neun Ortschaften:
- Liebstedt mit dem Ortsteil Goldbach
- Mattstedt
- Niederreißen
- Niederroßla
- Nirmsdorf
- Oberreißen
- Oßmannstedt mit dem Ortsteil Ulrichshalben
- Pfiffelbach mit dem Ortsteil Wersdorf
- Willerstedt
Die Gemeinde Kromsdorf mit ihrem Ortsteil Denstedt wird von der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße erfüllt.
Stöbern Sie auf diesen Internetseiten, um unsere Gemeinde zu erkunden. Unsere Ortschaften haben sich im Laufe der letzten Jahre zu gepflegten und sehenswerten Kleinoden entwickelt. Sie verfügen über eine reichhaltige Geschichte und ein vielseitiges und geistig-kulturelles Leben. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in Kultur-, Sport- und anderen Vereinen. Sie helfen Traditionen zu bewahren und ein neues Zusammengehörigkeitsgefühl zu entwickeln.
Nutzen Sie aber auch die Gelegenheit, uns außerhalb des "www" kennen zu lernen und gehen sie vor Ort auf Entdeckungsreise.
Unser Anliegen ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung - auch auf unserer Homepage. Deshalb sind wir für Ihre etwaigen Verbesserungsvorschläge, Wünsche und Fragen dankbar und offen.
Herzlichst
Ihr Bürgermeister
Thomas Gottweiss
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 10
Gebühren: nein
OT Pfiffelbach, Willerstedter Straße
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Freitag: 09.00 - 11.30 Uhr Bitte beachten Sie das unsere Mitarbeiter gleitende Arbeitszeit haben. Falls Sie Ihren Gesprächspartner außerhalb der Kernzeit (Mo.-Fr. 9-12, Mo. - Mi. 13-15 Uhr, Do. 13-18 Uhr) nicht erreichen sollten, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte beachten Sie, dass in unserem Einwohnermeldeamt nur Barzahlung möglich ist!
Kontakt
Bankverbindung
Gemeinde Ilmtal-Weinstraße
Empfänger: Gemeinde Ilmtal-Weinstraße
IBAN: DE76 8206 4188 0000 8060 99
BIC: GENODEF1WE1
Bankinstitut: VR-Bank Weimar e.G.
Gemeinde Ilmtal-Weinstraße
Empfänger: Gemeinde Ilmtal-Weinstraße
IBAN: DE39 8205 1000 0301 0347 61
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Weitere Informationen
Die neu errichtete rollstuhlgerechte Zuwegung erfolgt über das Hauptgebäude der Agrargesellschaft Pfiffelbach. Für die Bürger und Bürgerinnen, welche auf diese Möglichkeit zurückgreifen möchten, empfehlen wir die vorherige telefonische Kontaktaufnahme. so finden Sie uns:
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Eltern werden an den Hortgebühren beteiligt, die sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt. Auskünfte über die Höhe der Hortkosten erteilt der Schulträger.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 28.09.2015