Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse beantragen
Wenn Sie im Ausland einen Schulabschluss erworben haben und in Thüringen wohnen, oder in Thüringen eine Berufsausbildung aufnehmen möchten, können Sie die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Schulabschlusses beantragen.
Beschreibung
Sie möchten in Thüringen einen Beruf erlernen? Dann kann die Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Schulabschlusses für die Berufsausbildung hilfreich oder erforderlich sein. Der Arbeitgeber oder die Berufsschule kann mit der Anerkennung Ihre schulische Bildung besser einordnen.
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Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport - Referat 21.
Ansprechpartner
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport - Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse
Aktuelles
Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse
Beschreibung
Für Inhaberinnen und Inhaber ausländischer Schulabschlüsse mit Wohnsitz in Thüringen entscheidet das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf Antrag in einer Einzelfallprüfung über die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Schulabschluss.
Über die Anerkennung der Hochschulzugangsqualifikation mit ausländischen Bildungsnachweisen entscheiden die Hochschulen im Zulassungs- oder Immatrikulationsverfahren in der Regel selbst. Eine Prüfung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist dann nicht erforderlich. Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule über das Verfahren.
Thüringer Schülerinnen und Schüler, die einen Schulbesuch im Ausland planen, wird empfohlen, sich rechtzeitig über die Voraussetzungen zur Anerkennung der dort erworbenen Zeugnisse beraten zu lassen.
Hauptschulabschluss
Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit dem Hauptschulabschluss ist in der Regel der erfolgreiche Besuch von mindestens neun aufsteigenden Klassen an allgemein bildenden Schulen mit Vollzeitunterricht in zwei Sprachen, in Mathematik, einem naturwissenschaftlichen Fach sowie einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach erforderlich.
Realschulabschluss (Mittlerer Schulabschluss)
Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit dem Realschulabschluss ist in der Regel der erfolgreiche Besuch von mindestens zehn aufsteigenden Klassen an allgemein bildenden Schulen mit Vollzeitunterricht in zwei Sprachen, in Mathematik, einem naturwissenschaftlichen Fach sowie einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach erforderlich.
Hochschulzugangsqualifikation
Die Anerkennung der Hochschulzugangsqualifikation erfolgt auf Grundlage der Beschlüsse und Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz sowie der Bewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Diese Informationen sind in der Datenbank „anabin“ abrufbar:
anabin.kmk.org/anabin.html
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Gästeparkplatz des Regierungsviertels
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: P+R Parkplatz Thüringenhalle
Anzahl: 500
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 90 04 63
99107 Erfurt
Kontakt
Telefon Festnetz: 0361 57341-1463(Katja Limacher)
Telefon Festnetz: 0361 57341-1450(Michaela Bergmann)
E-Mail: katja.limacher@tmbjs.thueringen.de(Katja Limacher)
E-Mail: michaela.bergmann@tmbjs.thueringen.de(Michaela Bergmann)
Internet
Formulare
Antrag auf Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse
Das Formular besteht aus 4 Seiten. Seite 1 enthält die Anschrift des Ministeriums. Auf den Seiten 2 und 3 sind persönliche Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers und eine kurze Darstellung der Bildungsbiografie einzutragen. Seite 4 enthält in Kurzform alle wichtigen Hinweise zum Anerkennungsverfahren.
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Ausländische Bildungsnachweise im Original
- Übersetzung der ausländischen Bildungsnachweise in die deutsche Sprache von einem in Deutschland gerichtlich zugelassenen Übersetzer/Dolmetscher im Original
- Kopie eines gültigen Personaldokuments
- bei Minderjährigen zusätzlich: Kopie des Personaldokuments eines Sorgeberechtigten
- Einkommensnachweise, sofern eine Prüfung der Gebührenminderung gewünscht wird
- Wenn Sie Ihren Namen geändert haben, reichen Sie einen Nachweis mit ein (z. B. Kopie der Heiratsurkunde).
- Bei Antragstellung aus dem Ausland wird die Vorlage der Originalzeugnisse nicht zwingend verlangt. Es genügt eine von der deutschen Botschaft erstellte beglaubigte Kopie der Zeugnisse und eine Übersetzung aus dem Herkunftsland, die von der deutschen Botschaft mit einem Legalisationsvermerk versehen wurde.
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: nein
Voraussetzungen
- Sie müssen im Ausland einen Schulabschluss erworben haben.
- Sie müssen Ihren Schulbesuch durch offizielle Zeugnisse (Bildungsnachweise) nachweisen können.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der Behörde können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Das zuständige Verwaltungsgericht wird im Bescheid unter „Rechtsbehelfsbelehrung“ benannt.
Verfahrensablauf
- Die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihres im Ausland erworbenen Schulabschlusses können Sie schriftlich beantragen.
- Füllen Sie hierzu den Antrag aus und senden diesen per Post mit den für die Prüfung des Antrags erforderlichen Unterlagen an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS).
- Das TMBJS prüft Ihren Antrag zunächst auf Vollständigkeit der Unterlagen und versendet eine Eingangsbestätigung innerhalb von zwei Wochen ab Eingang des Antrags. Sofern die Unterlagen nicht vollständig sind, werden diese in der Eingangsbestätigung nachgefordert.
- Ab Vollständigkeit der Unterlagen erfolgt die Prüfung und Bearbeitung des Antrags innerhalb von drei Monaten.
- Nach Abschluss der Antragsbearbeitung erhalten Sie einen Bescheid mit dem Ergebnis der Prüfung und eine Bescheinigung über die Anerkennung des ausländischen Schulabschlusses. Ihre eingereichten Originaldokumente erhalten Sie ebenfalls mit dem Bescheid zurück.
- Sofern eine Gebühr zu zahlen ist wird diese im Bescheid festgesetzt und ist innerhalb von 30 Tagen zu zahlen.
Fristen
Es gibt keine Frist zur Einreichung des Antrags.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Monate
Kosten
Verwaltungsgebühr ab 50.0 EUR bis 120.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 23.11.2022
Stichwörter
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