Gewässeraufsicht
Wenn Ihnen möglich Gewässergefährdungen bekannt sein sollten, dann können Sie dies bei der unteren Wasserbehörde anzeigen.
Beschreibung
Die Gewässeraufsicht beinhaltet Maßnahmen, um Gefahren für die Allgemeinheit, den Einzelnen oder für die Gewässer abzuwehren, die durch den Zustand oder die Benutzung der Gewässer, der Ufer, der Deiche, der Überschwemmungs-, Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete sowie der Anlagen an Gewässern oder in diesen Gebieten hervorgerufen werden.
Bürgerinnen und Bürger, denen ein Sachverhalt bekannt wird, der mutmaßlich eine Gewässergefährdung darstellt, können diesen bei der unteren Wasserbehörde melden. Die untere Wasserbehörde wird im Rahmen der Gewässeraufsicht prüfen, ob Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich sind und diese veranlassen.
Hinweise für Hildburghausen: Gewässeraufsicht
Die Untere Wasserbehörde überwacht die Entnahme von Grundwasser, die Einleitung von Abwasser in das Grundwasser und die Einhaltung von Betimmungen in den Wasserschutzgebieten. Sie erteilt die Erlaubnis zur Benutzung des Grundwassers. Sie muss informiert werden, wenn unbeabsichtigt Grundwasser erschlossen wurde.
Die Untere Wasserbehörde überwacht die Entnahme von Grundwasser, die Einleitung von Abwasser in das Grundwasser und die Einhaltung von Betimmungen in den Wasserschutzgebieten. Sie erteilt die Erlaubnis zur Benutzung des Grundwassers. Sie muss informiert werden, wenn unbeabsichtigt Grundwasser erschlossen wurde.
Zuständigkeit
Zuständig ist die untere Wasserbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
Hinweise für Hildburghausen: Gewässeraufsicht
SG Untere Wasserbehörde
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-254
FAX: 03685/445-501
SG Untere Wasserbehörde
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-254
FAX: 03685/445-501
Ansprechpartner
Landratsamt Hildburghausen - SG Untere Wasserbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 17.00 Uhr Mittwoch: geschlossen (Termine nach Vereinbarung möglich) Donnerstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Es können auch Termine außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden. Die zentrale Rufnummer ist: 03685/445 - 0.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03685 445-255
E-Mail: poststelle@lrahbn.thueringen.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 20.01.2020