Fischerprüfung Zulassung beantragen
Die Ablegung der Thüringer Fischerprüfung ist die Grundlage zur Erteilung oder Verlängerung eines Thüringer Fischereischeins. Erfahren Sie hier mehr.
Beschreibung
Die Fischerprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Thüringer Fischereischeines. Sie unterliegt strengen Regeln und wird nach definierten Rahmenbedingungen abgelegt.
Für die Teilnahme an der Fischerprüfung müssen Sie zunächst zur Prüfung zugelassen werden. Dies erfolgt nach geregelten Bedingungen.
Die schriftliche Fischerprüfung legen Sie nach Ihrer Zulassung bei der zuständigen unteren Fischereibehörde ab.
Hinweise für Hildburghausen: Fischerprüfung
Das Ordnungsamt des Landkreises Hildburghausen führt 2 mal jährlich die staatliche Fischerprüfung zur Erlangung des Fischereischeines durch.
Gesetzliche Grundlagen hierfür sind das Thüringer Fischereigesetz und die Fischerprüfungsordnung.
Voraussetzungen:
- Absolvierung eines Vorbereitungslehrganges
- Mindestalter 10 Jahre
Ihr Ansprechpartner:
Ordnungsamt
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-318
FAX: 03685/445-501
Das Ordnungsamt des Landkreises Hildburghausen führt 2 mal jährlich die staatliche Fischerprüfung zur Erlangung des Fischereischeines durch.
Gesetzliche Grundlagen hierfür sind das Thüringer Fischereigesetz und die Fischerprüfungsordnung.
Voraussetzungen:
- Absolvierung eines Vorbereitungslehrganges
- Mindestalter 10 Jahre
Ihr Ansprechpartner:
Ordnungsamt
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-318
FAX: 03685/445-501
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Schleusegrund
Adresse
Hausanschrift
Bus
Bus: 203
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Formulare
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines - (Thüringen)
Landratsamt Hildburghausen - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.
Kontakt
Formulare
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines - (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular laut ThürFischAVO
- Teilnahmebestätigung eines anerkannten Vorbereitungslehrganges
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Regelungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.
Verfahrensablauf
Die zuständige untere Fischereibehörde gibt Prüfungsort und Prüfungstermin mindestens 3 Monate vor dem festgelegten Prüfungstermin in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt. Daraufhin können Sie den Antrag zur Prüfungszulassung stellen, der spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen muss. Ebenso müssen Sie die Prüfungsgebühr 4 Wochen vor dem Prüfungstermin entrichten.
Fristen
- 4 Wochen bei Antrag auf Zulassung zur schriftlichen Fischerprüfung
- 4 Wochen bei der Entrichtung der Prüfungsgebühr
Kosten
Prüfungsgebühr: Gebühr 35.0 EUR
Hinweise für Hildburghausen: Fischerprüfung
Kosten für die Prüfung:
Kosten gemäß Thüringer Verwaltungskostenordnung:
- ca.110,00 € Lehrgangsgebühren
- 15,00 € Prüfungsgebühren
Kosten für die Prüfung:
Kosten gemäß Thüringer Verwaltungskostenordnung:
- ca.110,00 € Lehrgangsgebühren
- 15,00 € Prüfungsgebühren
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.08.2024