Einbürgerung Verleihung

    Einbürgerung

    Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

    Beschreibung

    In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.  

    Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

    Hinweise für Hildburghausen: Einbürgerung

    Ausländische Staatsangehörige sowie heimatlose Ausländer und Staatenlose können unter bestimmten Bedingungen eine Einbürgerung beantragen.
    Zum Zweck der rechtlichen Beratung, der formgerechten Antragstellung und der vorzulegenden Unterlagen wird jedem, der am Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit interessiert ist, eine Vorsprache in der Personenstandsbehörde empfohlen.

    Ausländische Staatsangehörige sowie heimatlose Ausländer und Staatenlose können unter bestimmten Bedingungen eine Einbürgerung beantragen.
    Zum Zweck der rechtlichen Beratung, der formgerechten Antragstellung und der vorzulegenden Unterlagen wird jedem, der am Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit interessiert ist, eine Vorsprache in der Personenstandsbehörde empfohlen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für eine individuelle Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte bei dauerndem Aufenthalt

    • in Deutschland an die für Ihren Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt,
    • außerhalb Deutschlands an die zuständige Auslandsvertretung oder das Bundesverwaltungsamt in Köln.  

    Das Thüringer Landesverwaltungsamt nimmt im Staatsangehörigkeitsrecht Aufgaben der Ermessenseinbürgerung wahr und ist Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde.  

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplatz: Tiefgarage Atrium
    Anzahl: 840
    Gebühren: ja

    Weimar Atrium

    Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1198

    Fax: 0361 57332-1346

    E-Mail: joerg.siepmann@tlvwa.thueringen.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2009 (von: Sylvia Lutter)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Formulare

    Ein amtlicher Vordruck ist für die Antragstellung nicht vorgeschrieben. Zur Erleichterung für die Antragstellung werden durch die Staatsangehörigkeitsbehörden Vordrucke zur Verfügung gestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hildburghausen: Einbürgerung

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Der Gesetzgeber hat für die Einbürgerung verschiedene Rechtsgrundlagen geschaffen, welche bei Bedarf im Internet unter www.einbuergerung.de eingesehen werden können.

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Der Gesetzgeber hat für die Einbürgerung verschiedene Rechtsgrundlagen geschaffen, welche bei Bedarf im Internet unter www.einbuergerung.de eingesehen werden können.

    Kosten

    Hinweise für Hildburghausen: Einbürgerung

     Kosten:

    Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt i.d.R. für jede volljährige Person 255,00 Euro und für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die miteingebürgert werden sollen, 51,00 Euro.

    Kosten:

    Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt i.d.R. für jede volljährige Person 255,00 Euro und für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die miteingebürgert werden sollen, 51,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)