Niedrigschwellige Angebote

    Wohn- und Betreuungsangebote

    Beschreibung

    Altersgerechte Wohnungen
    sollen den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen und ihnen eine Lebensführung ohne Hindernisse ermöglichen. Dies wird erreicht durch barrierefreie Zugänge zur Wohnung und barrierefreie Gestaltung im Wohnbereich wie z. B. Aufzüge, Rampen, Treppenlifte, rollstuhlgerechte Sanitär- und Kücheneinrichtungen, Haltegriffe in Bad und WC und rutsch hemmende Fußbodenbeläge.
    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, entsprechende Wohnraumanpassungsmaßnahmen zu finanzieren.
    Darüber hinaus gibt es Wohnanlagen für ältere Menschen, die häufig im Verbund mit Serviceangeboten, Betreuungsmöglichkeiten und Pflegeeinrichtungen stehen.

    Ambulante Pflegedienste/Häusliche Pflege:
    In der häuslichen Pflege haben Pflegebedürftige Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung. Ambulante Pflegedienste in gemeinnütziger oder privatgewerblicher Trägerschaft bieten ihre Dienste an.

    Niedrigschwellige Betreuungsleistungen
    (nach § 45b Abs.1 SGB XI) sind zusätzliche Betreuungsleistungen für Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Hierfür steht je Kalenderjahr ein Betrag in Höhe von bis zu 2.400 Euro zur Verfügung.

    Pflegeheime
    (gemeinnützige oder privat-gewerbliche) bieten eine Vollversorgung bis hin zur Schwerstpflege an

    Zuständigkeit

    Altersgerechte Wohnungen
    Beratung zum altersgerechten Wohnen erhalten Sie bei den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und den Wohlfahrtsverbänden.

    Ambulante Pflegedienste/Häusliche Pflege
    Nähere Auskünfte erteilen die Geschäftsstellen der Pflegekassen und die Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Niedrigschwellige Betreuungsleistungen
    Auskünfte hierzu erteilen die Pflegekassen oder die Alzheimer Gesellschaft Thüringen.

    Pflegeheime
    Nähere Auskünfte hierzu erteilen die Geschäftsstellen der Pflegekassen, die Heimaufsichtsbehörden und die Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Weimarer Land - Weitere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)

    Aktuelles

    Die Hilfen nach den Kapiteln Fünf bis Neun des Zwölften Sozialgesetzbuches sind Hilfen zur Gesundheit (bei fehlendem Krankenversicherungsschutz), Hilfe zur Pflege (z. B. nicht gedeckte Kosten für das Pflegeheim), Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen (z. B. Bestattungskosten). Diese Leistungen erfassen besondere Lebensumstände bzw. qualifizierte Notlagen, die ihre Ursachen z. B. in einer Krankheit oder einer Pflegebedürftigkeit haben. Leistungen nach diesen Kapiteln stehen nicht in Konkurrenz zu den existenzsichernden Leistungen nach dem Zweiten oder dem Zwölften Sozialgesetzbuch. Sie kommen damit grundsätzlich auch für den dort berechtigten Personenkreis in Betracht. Die oben aufgeführten Hilfen werden geleistet, soweit den leistungsberechtigten Personen, ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern und, wenn sie minderjährig und unverheiratet sind, auch ihren Eltern oder einem Elternteil, die Aufbringung der Mittel aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Version

    Technisch erstellt am 21.07.2021 (von: Eckert, Maren)

    Technisch geändert am 12.09.2023 (von: Franke, Nele)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)