Bestattung
Beschreibung
Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/ des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus, den Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.
In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen wichtigen Grund dafür angeben können. Die Genehmigung müssen Sie bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen.
Ansprechpartner
Fachgebiet Leistungen der Sozialhilfe und Asyl
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30-12:00 Uhr Dienstag 08:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:30-18:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich!
Kontakt
Telefon Festnetz: 03631 911-5051(Leistungen der Sozialhilfe)
Telefon Festnetz: 03631 911-5062(Leistungen der Sozialhilfe)
Telefon Festnetz: 03631 911-5001(Sekretariat)
E-Mail: Leistungen@lrandh.thueringen.de
E-Mail: Asyl@lrandh.thueringen.de
Internet
Stadtverwaltung Nordhausen - Sachgebiet Friedhöfe
Adresse
Postanschrift
Markt 1
99734 Nordhausen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 15:30 Uhr Di. 08:30 - 15:30 Uhr Mi. 08:00 - 15:30 Uhr (nur nach Vereinbarung) Do. 08:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Der Bürgerservice hat jeden  1. Samstag im Monat   10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03631 479-9112
Fax: 03631 696-869(Wir weisen Sie darauf hin, dass der Versand von personenbezogenen Daten per Fax kein sicherer Versand ist. Nutzen Sie hierfür bitte den Link per TeamBeam, per verschlüsselter E-Mail oder den Postweg.)
E-Mail: friedhof@nordhausen.de
Internet
Stichwörter
Bestattungen, Friedhofswesen
Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Elterngeld, BaFöG und Unterhalt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 03631 911-5358(Bafög & Kitabeiträge)
Telefon Festnetz: 03631 911-5366(Bafög & Kitabeiträge)
Telefon Festnetz: 03631 911-5367(Bafög & Kitabeiträge)
Telefon Festnetz: 03631 911-5363(Elterngeld )
Telefon Festnetz: 03631 911-5364(Elterngeld)
Telefon Festnetz: 03631 911-5351(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: 03631 911-5353(Vaterschaftsanerkennung und Beistandschaft)
Telefon Festnetz: 03631 911-5359(Vaterschaftsanerkennung und Beistandschaft)
E-Mail: bafoeg@lrandh.thueringen.de
E-Mail: elterngeld@lrandh.thueringen.de
E-Mail: uvg@lrandh.thueringen.de
E-Mail: Unterhalt@lrandh.thueringen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
(Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen