Flächennutzungsplan

    Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) einsehen

    Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Für Informationen zur Bauleitplanung können Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.

    Beschreibung

    Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie ist gegliedert in

    • vorbereitende Bauleitplanung (§§ 5 - 7 BauGB):
      Aufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet und

    • verbindliche Bauleitplanung (§§ 8 – 10a, 12 BauGB):
      Aufstellung von Bebauungsplänen für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets.

    Flächennutzungsplan:
    Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der von der Gemeinde aufgestellt wird. Er stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Aus ihm können jedoch keine Rechtsansprüche auf Erteilung einer Baugenehmigung abgeleitet werden. Die Ablehnung einer Baugenehmigung für ein Vorhaben im Außenbereich kann mit der Abweichung vom Flächennutzungsplan begründet werden.

    Bebauungsplan:
    Der Bebauungsplan ist als Satzung verbindliches Ortsrecht. Er wird von der Gemeinde aufgestellt. Der Bebauungsplan regelt verbindlich die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken, die in seinem Raum liegen. Eine Baugenehmigung wird dann erteilt, wenn das geplante Bauvorhaben dem Bebauungsplan nicht entgegensteht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für Informationen zur Bauleitplanung Ihrer Gemeinde wenden Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde.

    Bebauungspläne kreisfreier und Großer kreisangehöriger Gemeinden sowie Flächennutzungspläne werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigt; Bebauungspläne der kreisangehörigen Gemeinden durch die Landratsämter.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Nordhausen - Amt für Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    99734 Nordhausen

    Parkplatz: Parkhaus Nikolaiplatz
    Anzahl: 25
    Gebühren: ja

    Haltestelle Kornmarkt

    Bus: Linie F

    Straßenbahn: Linien 1, 2 und 10

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Fahrstuhlzugang über  die Stadtinformation

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 15:30 Uhr Di. 08:30 - 15:30 Uhr Mi. 08:00 - 15:30 Uhr (nur nach Vereinbarung) Do. 08:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Der Bürgerservice hat jeden  1. Samstag im Monat   10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 696-9589

    Fax: 03631 696-861(Wir weisen Sie darauf hin, dass der Versand von personenbezogenen Daten per Fax kein sicherer Versand ist. Nutzen Sie hierfür bitte den Link per TeamBeam, per verschlüsselter E-Mail oder den Postweg.)

    E-Mail: stadtplanung@nordhausen.de(Für die sichere Übersendung von personenbezogenen Daten verwenden Sie bitte diesen Link: https://sft.svndh.de/stadtpanung)

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Nordhausen

    Empfänger: Stadt Nordhausen

    IBAN: DE61 8205 4052 0030 1907 00

    BIC: HELADEF1NOR

    Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen

    Stichwörter

    Stadtplanungsamt

    Version

    Technisch erstellt am 12.08.2021 (von: Wengler, Holger)

    Technisch geändert am 14.11.2023 (von: Wengler, Holger)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Stadtverwaltung Nordhausen - Sachgebiet Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    99734 Nordhausen

    Haltestelle Kornmarkt

    Bus: Linie F

    Straßenbahn: Linien 1, 2 und 10

    Fahrstuhlzugang über  die Stadtinformation

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 15:30 Uhr Di. 08:30 - 15:30 Uhr Mi. 08:00 - 15:30 Uhr (nur nach Vereinbarung) Do. 08:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Der Bürgerservice hat jeden  1. Samstag im Monat   10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.

    Kontakt

    E-Mail: stadtentwicklung@nordhausen.de(E-Mailadresse der Stadtplanung Stadtentwicklung)

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Nordhausen

    Empfänger: Stadt Nordhausen

    IBAN: DE61 8205 4052 0030 1907 00

    BIC: HELADEF1NOR

    Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen

    Stichwörter

    Bebauungsplanung, Stadtentwicklung, Stadtplanung

    Version

    Technisch erstellt am 08.11.2023 (von: Wengler, Holger)

    Technisch geändert am 14.11.2023 (von: Wengler, Holger)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Raumordnung, Bauleitplanung - Referat 340

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplatz: Tiefgarage Atrium
    Anzahl: 840
    Gebühren: ja

    Weimar Atrium

    Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1650

    Fax: 0361 57332-1602

    E-Mail: olaf.hosse@tlvwa.thueringen.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2009 (von: Sylvia Lutter)

    Technisch geändert am 03.01.2022 (von: Lutter, Sylvia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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    Rechtsgrundlage(n)

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 23.05.2017

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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