Abfallgebühren
Hier erhalten Sie Informationen zu kommunalen Abfallgebühren.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Abfallentsorgung erhebt der Landkreis/die kreisfreie Stadt zur Deckung der Kosten Gebühren.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe
- die Abfallberatung
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Landkreise/kreisfreien Städte bzw. die von ihnen beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Ansprechpartner
Landratsamt Gotha - Abfallservice (KAS)
Adresse
Hausanschrift
An der Hardt 1
99894 Wipperoda
Wertstoffhöfe befinden sich in Gotha, Waltershausen, Ohrdruf, Gräfentonna und Kornhochheim. WEITERE INFORMATIONEN unter "Service / Abfallservice" auf www.@kreis-gth.de
Öffnungszeiten
Montag 9.00 - 16.00 Uhr Dienstag 9.00 - 17.00 Uhr Mittwoch 9.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 9.00 - 17.00 Uhr Freitag 9.00 - 13.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: abfallservice@kreis-gth.de
Telefon Festnetz: 036253 311-29
Fax: 036253 311-22
Telefon Festnetz: 036253 311-10
Formulare
Bankeinzugsermächtigung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen