Bauen - Anzeige der Beseitigung einer baulichen Anlage
Die Beseitigung von Gebäuden, einschließlich baulicher Anlagen, müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde vorher anzeigen.
Beschreibung
Eine bauliche Anlage können Sie ohne Beteiligung der Bauaufsichtsbehörde beseitigen,
- wenn es sich um ein freistehendes Gebäude der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 handelt,
- wenn es sich um eine sonstige Anlage, die kein Gebäude ist, mit einer Höhe bis zu 10 m handelt,
- wenn verfahrensfreie Anlagen nach der Thüringer Bauordnung betroffen sind.
Sobald Sie eine andere bauliche Anlage beseitigen möchten, müssen Sie dies zuvor bei der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.
zuständige Stelle
untere Bauaufsichtsbehörden (Bauordnungsamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt)
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Bauaufsichtsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1162
37301 Heilbad Heiligenstadt
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03606 650-6301
E-Mail: bauaufsichtsamt@kreis-eic.de
E-Mail: denkmalschutz@kreis-eic.de(Bitte schreiben Sie an diese Adresse bei Anliegen, die den Denkmalschutz betreffen.)
Formulare
Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO
Stichwörter
Bau, Bauamt, Baubehörde, Baubereich, Bauen, Bauordnung, Bauordnung Baulasten TÖB GIS Denkmalschutz, Bauverwaltung, Bebauungsplanung, Fachbereich Bauverwaltung, Fachdienst Bau, Untere Bauaufsicht, Untere Baubehörde
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Beziehen Sie einen qualifizierten Tragwerkplaner beziehungsweise eine qualifizierte Tragwerkplanerin ein. Diese Regelung soll sicherstellen, dass bei der Beseitigung von Anlagen die Standsicherheit benachbarter Gebäude nicht gefährdet wird.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft und bestätigt die Anzeige.
Dabei ist es möglich, dass Sie über weitere zusätzlich benötige Genehmigungen informiert werden, die beispielsweise Denkmalschutz, Naturschutz oder Abfallrecht betreffen können.
Fristen
Sie müssen die Beseitigung mindestens einen Monat vorher anzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024