Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Kfz-Zulassungsstelle
Aktuelles
Infomationen zu den Aufgabenschwerpunkten der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde des Kreises Weimarer Land finden Sie auf der Webseite, die Sie für Ihr Anliegen rund ums Auto benötigen. Nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe und die Online-Reservierung für ein Wunschkennzeichen im Link-Modul. Dort werden Sie sicher und einfach geleitet bis Ihr Termin für einen Besuch bei uns in der Kfz-Zulassungsbehörde gesichert ist. Informationen zu den einzelnen Aufgabenschwerpunkten sind im Portal des Landratsamtes Weimarer Land zu finden. 
Beschreibung
Aufgabenschwerpunkte der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde des Kreises Weimarer Land:
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Außerbetriebsetzung
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Neuzulassung - Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
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Umschreibung innerhalb des Zulassungsbereiches
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Umschreibung von Außerhalb des Zulassungsbezirkes
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Wiederzulassung mit/ohne Halterwechsel
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Zulassung Gebrauchtfahrzeug (Import)
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Kurzzeitkennzeichen
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Namens/Technikänderung
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Ausfuhrkennzeichen
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Verlust/Diebstahl von Fahrzeugdokumenten/Kennzeichen
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Ersatzkennzeichen
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Betriebserlaubnis/Versicherungskennzeichen
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Änderung Saisonzeitraum
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Adressänderung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.9 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.1 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 11.04.2024