Jagd - Bestätigung als Schweißhundeführer beantragen
Als Jagdscheininhaber können Sie sich auf Antrag bei der zuständigen Behörde als Schweißhundeführender bestätigen lassen.
Beschreibung
Als Jagdscheininhaber können Sie sich auf Antrag bei der unteren Jagdbehörde als Schweißhundeführender bestätigen lassen.
Als ein von der unteren Jagdbehörde bestätigter und vom Jagdausübungsberechtigten beauftragter Schweißhundeführer Sind sie berechtigt, die Nachsuche auf Wild mit Jagdhund und geladener Schusswaffe ohne Rücksicht auf Jagdbezirksgrenzen durchzuführen und das nachgesuchte Wild zu erlegen.
Sie werden dann als bestätigter Schweißhundeführer mit Kontaktdaten im Mitteilungsblatt der anerkannten Vereinigung der Thüringer Jägerschaft veröffentlicht.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Jagdbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt (untere Jagdbehörde).
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Waffen-, Jagd- und Fischereirecht
Aktuelles
Der Kreis Weimarer Land verwertet mittels freihändigen Verkaufs Waffen, Munition und Zubehörteile.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Jagdschein
- Für die erstmalige Bestätigung einen Nachweis über die Teilnahme an einem vierstündigen Ausbildungslehrgang zu den Themen Jagd- und Tierschutzrecht, Fleischhygiene, Verhalten auf der Nachsuche und Unvallverhütung. Die Teilnahme an dem Lehrgang darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
- Für die erstmalige Bestätigung einen Nachweis über das Führen von zur Nachsuche brauchbaren Jagdhunden, deren Brauchbarkeit durch die untere Jagdbehörde bestätigt wurden, über einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren.
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Bestätigung durch die untere Jagdbehörde erhalten Sie nach Prüfung der notwendigen Nachweise.
Im Fall der Bestätigung erhalten Sie als Antragstellender einen Schweißhundeführerausweis.
Nach der Bestätigung erfolgt die Veröffentlichung der Kontaktdaten der bestätigten Schweißhundeführer durch die Behörde im Mitteilungsblatt der anerkannten Vereinigung der Thüringer Jägerschaft, damit Jagende die Möglichkeit haben, bestätigte Schweißhundeführende im Bedarfsfall beauftragen zu können.
Kosten
Es fallen Verwaltungsgebühren für die Bestätigung als Schweißhundeführer an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.01.2024