Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung ohne technische oder handwerkliche Ausbildung beantragen
Um den sogenannten Kälteschein zu erwerben, benötigen Sie normalerweise eine abgeschlossene Ausbildung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie hiervon befreit werden.
Beschreibung
Für die Arbeit an Kälte- und Klimaanlagen müssen Sie einen Sachkundenachweis erbringen. Für den Sachkundenachweis absolvieren Sie normalerweise einen Lehrgang mit anschließender Sachkundeprüfung. Die Sachkundeprüfung wird sowohl von staatlich anerkannten, privaten Anbietern als auch von öffentlichen Stellen wie Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern angeboten.
Für die Zulassung zur Sachkundeprüfung in bestimmten Kategorien müssen Sie eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Ausbildung nachweisen. Von diesem Erfordernis kann Sie die IHK bzw. HWK befreien, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die vorgeschriebenen handwerklichen Fähigkeiten anderweitig erworben haben. Sie beantragen die Befreiung von dem Erfordernis einer Ausbildung schriftlich bei Ihrer IHK oder HWK.
Die Befreiung von dem Erfordernis einer Ausbildung ist ein sehr stark vom Einzelfall abhängiges Verfahren, deswegen sollten Sie sich vor Antragstellung bei der IHK oder HWK über Ihre Möglichkeiten informieren.
zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Die für Sie zuständige Handwerkskammer können Sie hier finden: www.handwerkskammer.de
Ansprechpartner
Für Berka v. d. Hainich wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises
- Nachweise über qualifizierende berufliche Tätigkeiten, ggfs. Bestätigung des Arbeitgebers über diese Tätigkeiten
- Möglicherweise weitere Unterlagen, erfragen Sie bitte genaueres bei der Kammer, bei der Sie die Befreiung beantragen möchten
Formulare
- Formulare: Anerkennungsformular der jeweiligen Kammer
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftformerfordernis: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Durch Berufserfahrung erworbene technische und handwerkliche Fähigkeiten, die denen einer Berufsausbildung gleichwertig sind, in der Regel entspricht
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- In einigen Bundesländern: Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
- verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Befreiung von dem Erfordernis einer handwerklichen oder technischen Ausbildung schriftlich bei einer IHK oder HWK. Da die Befreiung sehr stark von Ihren persönlichen Voraussetzungen abhängt, sollten Sie sich vorher von der Kammer beraten lassen.
- Die Kammer überprüft, ob Sie die Voraussetzungen auch ohne Berufsabschluss erfüllen.
- Sie erhalten eine Bescheinigung über die Befreiung von der handwerklichen oder technischen Ausbildung.
Nun können Sie die Sachkundeprüfung ablegen und nach Bestehen
Arbeiten an Klimaanlagen der entsprechenden Kategorie
vornehmen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist stark vom Einzelfall abhängig und kann nicht pauschal angegeben werden.
Kosten
Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe setzen die Kammern selbst fest.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Sachkunde nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung finden Sie hier: Broschüre des DIHK
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 01.12.2023
Stichwörter
Klimaanlagen, Kälteschein, handwerklich, technische, Wärmepumpen, Kälteanlagen, Erfordernis, Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Fluorierte Treibhausgase, Ausbildung