Bauen - Antrag auf Zulassung einer Abweichung von baurechtlichen Anforderungen sowie von den Festsetzungen des Bebauungsplans
Wenn die Planung Ihres Bauvorhabens von den geltenden Vorschriften abweicht, können Sie einen Antrag auf Ausnahme oder Befreiung von den Vorschriften stellen.
Beschreibung
Wenn Ihr Bauvorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, zum Beispiel von der Thüringer Bauordnung, den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder der Baunutzungsverordnung, müssen Sie die Zulassung der Abweichung gesondert beantragen und sie begründen.
Das gilt für baugenehmigungsbedürftige, baugenehmigungsfrei gestellte sowie für verfahrensfreie Vorhaben.
Eine Zulassung für Abweichungen benötigen Sie auch, wenn nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft wird.
In Thüringen erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag die Zulassung einer Abweichung von baurechtlichen Anforderungen.
Zuständigkeit
an die untere Bauaufsichtsbehörde
Ansprechpartner
Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
07903 Schleiz
Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 13 55
07903 Schleiz
Hausanschrift
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Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Anlage 03: Antrag auf Zulassung einer Ausnahme (§ 31 Abs. 1 BauGB) / Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) / Abweichung (§ 66 ThürBO)
Art. 13 DSGVO - Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten - Bauordnung
Stichwörter
Bauordnung Baulasten TÖB GIS Denkmalschutz
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Hinweise für Saale-Orla-Kreis: Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis:
Die Antragsformulare finden Sie im Bereich "Formulare" auf dieser Seite.
Voraussetzungen
Eine Abweichung von Vorschriften der Thüringer Bauordnung (ThürBau) oder von Vorschriften aufgrund der Thüringer Bauordnung (ThürBau) kann zugelassen werden, wenn sie mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Dabei ist auch der Zweck der jeweiligen Anforderung von der abgewichen soll zu berücksichtigen und die öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange zu würdigen und mit einzubeziehen.
Eine Ausnahme von Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung kann zugelassen werden, wenn sie nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen ist.
Eine Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung kann zugelassen werden, wenn sie Grundzüge der Planung nicht berührt und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Saale-Orla-Kreis: Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis:
gekoppelt an
Baugenehmigungsverfahren
Kosten
Hinweise für Saale-Orla-Kreis: Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis:
nach Aufwand, grundsätzlich 100 - 200 Euro
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024