Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung Zulassung

    Bauen - Antrag auf Zulassung einer Abweichung von baurechtlichen Anforderungen sowie von den Festsetzungen des Bebauungsplans

    Wenn die Planung Ihres Bauvorhabens von den geltenden Vorschriften abweicht, können Sie einen Antrag auf Ausnahme oder Befreiung von den Vorschriften stellen. 

    Beschreibung

    Wenn Ihr Bauvorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, zum Beispiel von der Thüringer Bauordnung, den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder der Baunutzungsverordnung, müssen Sie die Zulassung der Abweichung gesondert beantragen und sie begründen.

    Das gilt für baugenehmigungsbedürftige, baugenehmigungsfrei gestellte sowie für verfahrensfreie Vorhaben.

    Eine Zulassung für Abweichungen benötigen Sie auch, wenn nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft wird.

    In Thüringen erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag die Zulassung einer Abweichung von baurechtlichen Anforderungen.

    Zuständigkeit

    an die untere Bauaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner

    Für Brotterode-Trusetal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

    Voraussetzungen

    Eine Abweichung von Vorschriften der Thüringer Bauordnung (ThürBau) oder von Vorschriften aufgrund der Thüringer Bauordnung (ThürBau) kann zugelassen werden, wenn sie mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

    Dabei ist auch der Zweck der jeweiligen Anforderung von der abgewichen soll zu berücksichtigen und die öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange zu würdigen und mit einzubeziehen.

    Eine Ausnahme von Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung kann zugelassen werden, wenn sie nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen ist.

    Eine Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung kann zugelassen werden, wenn sie Grundzüge der Planung nicht berührt und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 19.08.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)