Änderung der persönlichen Daten bei der Hochschule melden
Wenn sich Ihre persönlichen Daten geändert haben, müssen Sie das Ihrer Hochschule mitteilen, damit Bescheinigungen und Abschlussdokumente richtig ausgestellt und zugestellt werden können.
Beschreibung
Nach beispielsweise einem Umzug, einer Änderung der Staatsbürgerschaft, Geschlechtszugehörigkeit oder des Namens, müssen Sie die Änderung Ihrer persönlichen Daten Ihrer Hochschule mittteilen.
Bei Änderung Ihrer Personendaten können Sie auch nach Beendigung des Studiums neue Dokumente ausgestellt bekommen. Diese müssen Sie extra anfordern.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Hochschule.
Ansprechpartner
Für Sonneborn wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Formlose Mitteilung
- gegebenenfalls Nachweis der Namensänderung oder Geschlechtsangleichung durch das entsprechende amtliche Dokument, zum Beispiel Kopie der Heiratsurkunde, Erklärung über die Namensänderung
- Kopie des Passes oder der Einbürgerungsdokumente
- Angabe der neuen Anschrift beziehungsweise Kontaktdaten
- Gegebenenfalls Übersetzung des amtlichen Nachweises
- bei selbstgewählten Änderungen (Vorname / Geschlechterzugehörigkeit) Begleitnachweis (beispielsweise Kopie oder Vorlage dgti-Ausweis)
Voraussetzungen
Änderung Ihrer Personenstandsdaten (zum Beispiel Name, Geschlechterzugehörigkeit, Staatsbürgerschaft, Adresse, sonstige Kontaktdaten)
Verfahrensablauf
- Teilen Sie Ihrer Hochschule die Änderung der Daten mit.
- Die Daten werden in den Hochschulverwaltungssystemen nach Prüfung der notwendigen Unterlagen geändert.
- Zukünftige Unterlagen werden Ihnen anhand der neuen personenbezogenen Daten aus- beziehungsweise bereitgestellt.
Fristen
Sie müssen die Änderungen unverzüglich der Studierendenverwaltung melden.
Bearbeitungsdauer
Eine einheitliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht.
Kosten
Für eine Veränderungsmitteilung beziehungsweise deren Registrierung werden keine Gebühren erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 24.08.2023