Hortbesuch ändern
Hier erhalten Sie Informationen dazu, wie Sie Ihre persönlichen Daten ändern oder die Betreuungszeiten des Schul- beziehungsweise Ferienhorts ihres Kindes angepasst werden können.
Beschreibung
Sie können Änderungen in Bezug auf die persönlichen Angaben Ihres Kindes und/oder von Ihnen, der familiären Situation oder der erforderlichen Betreuungszeiten melden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Hortgebühren
Aktuelles
Jedes Kind in Thüringen hat in der Primärstufe den Anspruch auf ganztägige Betreuungsangebote. Dieses außerunterrichtliche Betreuungsangebot wird über die Schulhorte abgesichert. Schulhorte sind organisatorisch den Grundschulen angegliedert. In den Schulhorten arbeitet aufgebildetes Fachpersonal und gestaltet umfangreiche sowie vielfältige Bildungs-, Betreuungs- und Förderangebote, fördert die Schülerinnen und Schüler und schafft die Voraussetzungen, dass jedes Kind seine individuellen Fähigkeiten prägen und ausbilden kann.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Kontakt
Telefon Festnetz: 03644 540-411
Fax: 03644 540-415
Formulare
Antrag auf Hortbetreuung an Staatlichen Grundschulen des Kreises Weimarer Land
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Mitteilung (formlos)
- gegebenenfalls Einkommensnachweise
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Kinder in Hortbetreuung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Änderung zur Hortbetreuung müssen Sie schriftlich der zuständigen Stelle mitteilen. Nachdem die Änderungsmitteilung geprüft wurde, erhalten Sie von der Hortgebührenstelle gegebenenfalls einen Bescheid mit den neu festgesetzten Hortgebühren.
Kosten
Sie werden an den Hortgebühren beteiligt, die sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzen. Weitere Informationen sind in der Leistungsbeschreibung „Gebühren für den Hortbesuch ermitteln lassen“ zu finden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.07.2023