Jägerprüfung Zulassung

    Jagdschein Zulassung zur Jägerprüfung beantragen

    Vor der Erteilung des ersten Jagdscheines ist der Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung zu erbringen. Die Entscheidung für die Zulassung zur Jägerprüfung trifft die Untere Jagdbehörde. 

    Beschreibung

    Personen, welche die Jagd ausüben möchten, müssen einen gültigen Jagdschein besitzen. 

    Vor der Erteilung des ersten Jagdscheines ist der Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung zu erbringen. 

    Dazu ist eine Zulassung notwendig.

    Die Entscheidung über die Zulassung zur Jägerprüfung trifft die Untere Jagdbehörde.

    Dazu sind ihr Nachweise zu erbringen beispielsweise über die Teilnahme an

    Ausbildungskursen

     Ausbildungsstunden in Schießdisziplinen

    Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch

    Entrichtung der Prüfungsbgebühren. 

    Nach erfolgreicher Zulassung erfolgt die Teilnahme an der Prüfung. 

    Die Jägerprüfung besteht aus der:

    schriftlichen Prüfung

    mündlich-praktischen Prüfung sowie der 

    Schießprüfung.

    Zuständigkeit

    Untere Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Jagd-, Fischerei und Waffenrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwarzburger Chaussee 12

    07407 Rudolstadt

    Behindertenparkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Schloßstraße 24

    07318 Saalfeld/Saale

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03671 823-241

    Fax: 03671 823-370

    E-Mail: jagd-waffenrecht@kreis-slf.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2011 (von: Cornelia Döhler)

    Technisch geändert am 07.06.2024 (von: Demuth, Tom)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass bis spätestens einen Werktag vor Prüfungsbeginn folgende Nachweise erbracht werden:

    Nachweis, dass er an mindestens 130 Ausbildungsstunden eines anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurs bei der Landesjägerschaft oder bei einer privaten Jägerschule oder an einem mindestens einjährigen Ausbildungskurs bei einem Mentor teilgenommen hat; das Ende der Ausbildung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen,

    Nachweis über die Ableistung von zwei Ausbildungsstunden je prüfungsrelevanter Schießdisziplin

    Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch,

    Für den Fall seiner Minderjährigkeit, die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters,

    Nachweis, dass die Prüfungsgebühren entrichtet wurden.

    Formulare

    Wenden Sie sich an die Untere Jagdbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Anträge zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

    Voraussetzungen

    Personen dürfen zu Prüfungen nur zugelassen werden, wenn sie sechs Monate vor Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Untere Jagdbehörde ist für die Durchführung der Jägerprüfung zuständig.

    Der Termin der jeweiligen Jägerprüfung wird durch die Unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte bekanntgegeben.

    Zwei Wochen vor Prüfungsbeginn muss die Anmeldung bei der Prüfungsbehörde erfolgen.

    Die Prüfungsbehörde kann Ausnahmen zulassen.

    Spätestens einen Werktag vor Prüfungsbeginn müssen die notwendigen Nachweise erbracht werden.

    Fristen

    Sechs Monate vor Beginn der Prüfung muss das 15. Lebensjahr vollendet sein.

    Spätestens einen Werktag vor Prüfungsbeginn müssen die notwendigen Nachweise erbracht werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 31.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.07.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 07.07.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)