Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse B

    Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen

    Wenn Sie einen Pkw bis 3.500 kg fahren möchten, müssen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen. Mit der Führerscheinklasse B ist der normale Autoführerschein gemeint. 

    Beschreibung

    Mit der Führerscheinklasse B ist der normale Autoführerschein gemeint. 

    Mit Fahrerlaubnisklasse B können Sie Kraftfahrzeuge (Kfz) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg fahren. Das Kraftfahrzeug darf zudem für nicht mehr als acht Personen (zusätzlich zur fahrenden Person) ausgelegt sein.

    Sie können mit der Fahrerlaubnisklasse B Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg transportieren. Wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreitet, darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers auch mehr als 750 kg betragen.

    Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - I.1.5 Sachgebiet Führerscheinstelle

    Aktuelles

    die Erteilung, Erweiterung, Neuerteilung nach vorherigem Entzug sowie die Verlängerung von Fahrerlaubnissen. Es werden Anträge auf Ausstellung von Kartenführerscheinen bei Verlust oder Diebstahl, Umstellung von Altfahrerlaubnissen und Internationalen Führerscheinen sowie Fahrerkarten bearbeitet. Ebenso werden Nachweise für die Berufskraftfahrerqualifizierung erfasst und ausgestellt. Bearbeitet und überwacht werden Maßnahmen zur Fahrerlaubnis auf Probe und zum Fahreignungsbewertungssystem. Die Fahrerlaubnisbehörde ergreift anlassbezogen Maßnahmen zur Überprüfung der Kraftfahreignung, zum Beispiel die Anordnung zur Beibringung ärztlicher oder medizinisch-psychologischer Gutachten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    99706 Sondershausen

    Behindertenparkplatz: Artern
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Sondershausen
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Artern
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Sondershausen
    Anzahl: 11
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Straße der Jugend 8

    06556 Artern

    Antragsannahme Artern

    Behindertenparkplatz: Artern
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Sondershausen
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Artern
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Sondershausen
    Anzahl: 11
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 13:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr Samstag: 09:00 – 12:00 Uhr (jeder 1. Samstag im Monat, ausschließlich in Sondershausen)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03632 741-440

    Fax: 03632 741-88440

    E-Mail: fsw@kyffhaeuser.de

    Weitere Informationen

    Antragsannahme in der Außenstelle Artern für folgende Leistungen:

    • Fahrschulausbildung (Ersterteilung / Erweiterung)
    • Führerscheinumtausch
    • Umschreibung ausländische Führerscheine
    • Ersatz nach Diebstahl / Verlust
    • Verlängerung C-Klassen (LKW)
    • Eintragung / Änderung Schlüsselzahlen
    • Fahrerkarte
    • Internationaler Führerschein
    • Fahrerqualifikationsnachweis

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2006 (von: Andrea Erbarth)

    Technisch geändert am 03.05.2024 (von: Geier, Kathleen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))

    aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe. Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als entsprechender Nachweis.

    Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein) 

    Angaben zur Fahrschule

    Formulare

    Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.

    Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit anbietet.

    Voraussetzungen

    Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

    Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 12 Monate (Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Beim Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.

    Unterstützende Institutionen

    Fahrschulen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 02.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 10.05.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 07.11.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)