Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte

    Sondernutzung von Straßen - Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte beantragen

    Sie können die Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen. In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.

    Beschreibung

    Gehwegwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Wenn Sie solch ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt.

    Bereits bestehende Gehwegüberfahrten können auch verändert werden.

    Sie können die Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen.

    Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg. Darum müssen diese Maßnahmen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

    Dabei ist es egal, ob es sich um die Herstellung oder die Veränderung einer Gewegüberfahrt handelt.

    In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Den Antrag auf Änderung einer Gewegüberfahrt stellen Sie im zuständigen Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Das können sein Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt, Straßenbaubehörde, Bürgerbüro.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gotha - Abt. Straßenverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ekhofplatz 24

    99867 Ülleben

    Neues Rathaus

    Parkplatz: Philosophenweg
    Anzahl: 40
    Gebühren: nein

    Orangerie

    Bus: Orangerie


    Orangerie

    Straßenbahn: Orangerie

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro: Neues Rathaus - Ekhofplatz 24 Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Stadtverwaltung: Mo, Fr 09:00 - 12:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: strassenverwaltung@gotha.de

    Telefon Festnetz: +49 3621 222-605

    Fax: +49 3621 222-177

    Formulare

    Antrag auf Herstellung einer Zufahrt im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche oder auf bauliche Änderung einer vorhandenen Zufahrt

    Version

    Technisch erstellt am 10.09.2020 (von: Leyh, Katja)

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: Webservice, Stadt Gotha)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Formulare

    Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Einige Ämter stellen Antragsformulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Voraussetzungen

    Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.

    Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin.

    Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.

    Es darf durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges entstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Es wird nur die Veränderung beantragt, die vorangegangene Erlaubnis einer Gehwegüberfahrt ist weiterhin gültig.

    Die Gehwegüberfahrt darf nicht selbst verändert werden, zum Beispiel mit Holzbalken, Stahlrampen oder Ähnlichem. Hierbei handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in den Straßenraum und dieser kann strafbar sein.

    Die Erlaubnis zur Änderung einer Gehwegüberfahrt ersetzt nicht andere erforderliche behördliche Genehmigungen oder ergibt Ansprüche daraus zum Beispiel für den Bau einer Garage oder eine Carports.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 15.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 15.03.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 16.03.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)