Parkerleichterungen Gestattung für Ärzte

    Parkerleichterungen Gestattung für Ärzte erhalten

    Das Ausstellen einer Ausnahmegenehmigung ist notwendig für Ärzte, die am Notfalldienst und / oder am Hausbesuchsdienst teilnehmen.

    Beschreibung

    Das Ausstellen einer Ausnahmegenehmigung ist notwendig für Ärzte, die am Notfalldienst und / oder am Hausbesuchsdienst teilnehmen.

    Ärzte erhalten für dringende Krankenbesuche eine Ausnahmegenehmigung zum Parken, wenn in zumutbarer Nähe keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht.

    Ein Krankenbesuch ist dann dringend, wenn die ärztliche Hilfe unaufschiebbar ist.

    Die Genehmigung gilt im Einzelfall für die notwendige Dauer des Krankenbesuchs.

    Der Verkehr darf nicht mehr als unvermeidbar behindert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, wie Stadtverwaltung, Landratsämter (Verkehrsbehörden, Ordnungsämtern, Bürgerbüros). 

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Apolda - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    99510 Apolda

    Behindertenparkplatz: Am Brauhof 3 Stunden
    Anzahl: 2


    Parkplatz: Parkplatz am Brauhof
    Anzahl: 10
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkplatz am Schloß
    Anzahl: 20
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkplatz auf dem Markt
    Anzahl: 6
    Gebühren: ja

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Samstag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03644 65036(-0 Hr. Prang, -1 Fr. Kaiser, -2 Hr. Friedrich)

    Fax: 03644 650513

    E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@apolda.de

    Version

    Technisch erstellt am 12.07.2011 (von: Michael Schneegaß)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Schneegaß, Michael)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Die Antragstellung erfolgt schriftlich bei den zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, wie Stadtverwaltung, Landratsämter (Verkehrsbehörden, Ordnungsämtern, Bürgerbüros). 

    Zum Beispiel kann bei Ärzten die Vorlage einer Bescheinigung der Landesärztekammer erforderlich sein. 

    Formulare

    Wenden Sie sich an die zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, wie Stadtverwaltung, Landratsämter (Verkehrsbehörden, Ordnungsämtern, Bürgerbüros). 

    Einige Behörden stellen digital Formulare zur Verfügung oder nutzen ein Online-Portal.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 10.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 10.02.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 14.02.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)