Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.
Beschreibung
Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.
Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.
Ansprechpartner
Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.3.2 Sachgebiet Wasserwirtschaft / Fischerei / Bodenschutz
Aktuelles
Durchführung der staatlichen Fischerprüfung Genehmigung von Fischereipachtverträgen Berufung von Fischereiaufsehern und Fischereiberatern Überprüfung von Hegeplänen   Altlastenauskunft Vorsorgender Bodenschutz   Genehmigung und Überwachung von Abwassereinleitungen Genehmigung und Überwachung von Kleinkläranlagen und Leichtflüssigkeitsabscheidern Genehmigung für Versickerung von Niederschlagswasser Wasserentnahme aus dem Grundwasser Genehmigung von Grundwasseraufschlüssen Zulassung von Ausnahmen zu Verboten und Beschränkungen im Trinkwasserschutzgebiet Errichtung von Anlagen zur Erdwärmenutzung (Geothermie) Genehmigung von baulichen Anlagen an Gewässern und in Überschwemmungsgebieten Gewässeraufsicht, Gewässerschau Genehmigung und Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Lagerung und Verwertung landwirtschaftlicher Abprodukte (Jauche, Gülle, Silosickersaft) Genehmigung und Überwachung von Heizöllagern Erteilung von Genehmigungen für bauliche Anlagen (z.B. Gewässerkreuzungen, Einleitbauwerke, Brücken, Leitungsverlegungen)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 11
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03632 741-331(Umweltamt)
Telefon Festnetz: 03632 741-347(Fischerei)
Telefon Festnetz: 03632 741-523(Bodenschutz)
Telefon Festnetz: 03632 741-298(Abwasser)
Telefon Festnetz: 03632 741-337(Grundwasser)
Telefon Festnetz: 03632 741-297(Oberflächengewässer)
Telefon Festnetz: 03632 741-535(Wassergefährdende Stoffe)
Fax: 03632 741-885
E-Mail: umweltamt@kyffhaeuser.de(Umweltamt)
Rechtsgrundlage(n)
49 Abs 3 Satz 2 WHG
Rechtsbehelf
Widerspruch
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 15.05.2023