Fischerei - Jahresmeldung über Aalbesatz führen
Wenn Sie in Thüringen Aale in Gewässer einsetzen, müssen Sie dies aufzeichnen und gegebenenfalls der zuständigen Behörde vorlegen.
Beschreibung
Wenn Sie in Thüringen, im Rahmen der fischereilichen Hege, Aale in Gewässer einsetzen, müssen Sie über jede Besatzmaßnahme ein Verzeichnis führen, das sogenannte Besatzbuch.
Die Aufzeichnungen müssen Sie sofort schriftlich vornehmen und auf Verlangen der unteren Fischereibehörde vorlegen.
Zuständigkeit
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Referat 54 - Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Ihre Aufzeichnungen müssen mindestens jeweils Angaben zum Besatzgewässer, Zeitpunkt, zu Herkunft, Stückzahlen und Gewicht der besetzten Fische enthalten.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre (Die Eintragungen müssen Sie ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Eintragung für mindestens fünf Jahre aufbewahren.)
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 12.11.2024