Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis innerhalb der Ortschaft beantragen

    Sie möchten eine Straße oder Teile davon innerorts für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen?

    Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Sie möchten eine Straße oder Teile davon innerorts für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen?

    Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beispiele solcher Sondernutzungen können u.a. der Verkauf von Waren aller Art, das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé sowie die Ausübung von Straßenkunst sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Wartburgkreis - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Erzberger Allee 14

    36433 Bad Salzungen

    Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Landratsamt

    Bus: Stadtlinie A

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch kein Sprechtag Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Die Kfz-Zulassung sowie das Fahrerlaubniswesen haben abweichende Sprechzeiten. Diese finden sie auf der Seite des Wartburgkreises und entsprechende Auswahl im Menü.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03695 61-6101

    Fax: 03695 61-6199

    E-Mail: strassenverkehr@wartburgkreis.de

    Bankverbindung

    Landratsamt Wartburgkreis

    Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis

    IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte Haupteingang benutzen. Dienststelle Eisenach: Ernst-Thälmann-Straße 74 99817 Eisenach

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2009 (von: Frank Schubert)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Fischer, Jana)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Formulare

    Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Manche Behörden und Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Manche Behörden und Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.

    Die zuständige Stelle prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,

    Fußgängerinnen und Fußgänger oder alle, die in dieser Straße wohnen (Anwohner), durch Lärm belästigen,

    die Straße übermäßig verschmutzen oder

    das Stadtbild beeinträchtigen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich.
    Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

    Sie berücksichtigen unter anderem

    Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und

    das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 23.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2022 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)