Gehwegüberfahrten Zustimmung

    Sondernutzung von Straßen - Zustimmung für die Herstellung, Änderung oder Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt erhalten

    Wenn Sie die Herstellung, Änderung oder die Instandhaltung einer Gewegüberfahrt planen, benötigen Sie die Zustimmung durch das zuständigen Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Gehwegüberfahrt dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Wenn Sie die Herstellung, Änderung oder die Instandhaltung einer Gewegüberfahrt planen, benötigen Sie eine Zustimmung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Den Antrag auf Herstellung, Änderung, Instandhaltung einer Gewegüberfahrt stellen Sie im zuständigen Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Manche Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwarzburger Chaussee 12

    07407 Rudolstadt

    Behindertenparkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Schloßstraße 24

    07318 Saalfeld/Saale

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03672 823-245

    Fax: 03671 823-370

    E-Mail: strassenverkehr@kreis-slf.de

    Version

    Technisch erstellt am 30.08.2006 (von: Cornelia Döhler)

    Technisch geändert am 19.12.2023 (von: Demuth, Tom)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Formulare

    Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Manche Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.

    Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise Grundstückseigentümerin.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Antragsbearbeitung erfolgt umgehend.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 23.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2022 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)