Unterhaltsvorschuss Jährliche Anspruchsüberprüfung Bewilligung

    Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.

    Beschreibung

    Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird regelmäßig von der Unterhaltsvorschussstelle geprüft.
    Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
    Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. Dies gilt auch unabhängig von einer Aufforderung durch die Unterhaltsvorschussstelle.
    Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

    Online-Dienst

    Unterhaltsvorschuss Online

    ID: L100038_222080789

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 19.08.2024 (von: Webservice, LRA_SOK)

    Technisch geändert am 04.09.2024 (von: Webservice, LRA_SOK)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Unterhaltsvorschussstelle.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Wirtschaftliche Familienhilfen/Jugendamt - Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    07903 Schleiz

    Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu

    Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 13 55

    07903 Schleiz

    Hausanschrift

    Oschitzer Straße 4

    07907 Schleiz

    Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu

    Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: unterhaltsvorschuss@lrasok.thueringen.de

    Telefon Festnetz: 03663 488-918

    Telefon Festnetz: 03663 488-920

    Telefon Festnetz: 03663 488-923

    Telefon Festnetz: 03663 488-924

    Telefon Festnetz: 03663 488-977

    Telefon Festnetz: 03663 488-978

    Telefon Festnetz: 03663 488-983

    Fax: 03663 488-469

    Stichwörter

    Unterhaltsvorschuss

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2021 (von: Webservice, LRA_SOK)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Webservice, LRA_SOK)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Fall unterschiedlich.

    Formulare

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.

    Voraussetzungen

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss.

    Rechtsgrundlage(n)

    Punkt 9.12 der Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes

    Rechtsbehelf

    Wegen des gegebenenfalls langen Bewilligungszeitraums (bis zum 18. Lebensjahr) prüft die Unterhaltsvorschussstelle regelmäßig, in der Regel jährlich, ob die familiären und finanziellen Lebensumstände des Kindes die Gewährung des Unterhaltsvorschusses weiterhin zulassen.

    Verfahrensablauf

    Die Unterhaltsvorschussstelle fordert die Alleinerziehenden auf, Angaben zur jährlichen Überprüfung der Lebenssituation zu machen. Die Antwort der Alleinerziehenden kann per Onlinedienst oder per Papierformular erfolgen. Nach Eingang der Antwort wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.

    Fristen

    In der Regel zwei Wochen nach Erhalt der Aufforderung.
    Wenn sich die Lebensumstände der Alleinerziehenden ändern, muss die Unterhaltsvorschussstelle auch ohne Aufforderung sofort unterrichtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der aktuellen Personal- und Arbeitssituation der Unterhaltsvorschussstelle.

    Kosten

    Das Verfahren ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 06.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 16.11.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 03.04.2023 (von: Nickl, Anne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)