Fischereiabgabe bezahlen
Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen.
Beschreibung
Wenn Sie in Thüringen fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (in der zuständigen Behörde) bezahlen.
Sie müssen die Fischereiabgabe vor der Erteilung des Fischereischeines entrichten.
zuständige Stelle
Für Personen, die in Thüringen ihren Wohnsitz haben: die für den Wohnsitz zuständige Gemeindeverwaltung
Für Personen, die außerhalb Thüringens ihren Wohnsitz haben: die Gemeindeverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich der Fischfang mit der Handangel ausgeübt werden soll.
Zuständigkeit
An die Gemeindeverwaltungen in Thüringen.
Ansprechpartner
Für Göschitz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein
außer Jugendfischereischein: Mindestalter 8 Jahre
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage gegen ausstellende Behörde
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Die Fischereiabgabe beträgt für
1. den Jahresfischereischein 10,00 Euro,
2. den Fünfjahresfischereischein 30,00 Euro,
3. den Zehnjahresfischereischein 50,00 Euro,
4. den Fischereischein auf Lebenszeit 200,00 Euro,
5. den Jugendfischereischein 7,00 Euro,
6. den Vierteljahresfischereischein 15,00 Euro.
Die Fischereischeingebühr beträgt für
1. den Jahresfischereischein 8,00 Euro,
2. den Fünfjahresfischereischein 15,00 Euro,
3. den Zehnjahresfischereischein 20,00 Euro,
4. den Fischereischein auf Lebenszeit 45,00 Euro,
5. den Jugendfischereischein 5,00 Euro,
6. den Vierteljahresfischereischein 10,00 Euro,
7. die Ausstellung einer Zweitschrift 8,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.08.2024
Stichwörter
Fischereigebühr, Fischereimarke, Fischereizahlung, Abgabemarke, Angelgebühr, Fischereisteuer