Verwendung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung Ausnahmegenehmigung

    Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung

    Sie sind Arbeitgeber und bestimmte Schutzmaßnahmen der Betriebssicherheitsverordnung sind für Sie nur durch sehr hohen Aufwand umsetzbar und nicht verhältnismäßig? Dann besteht die Möglichkeit eine Ausnahme von diesen zu beantragen.

    Beschreibung

    Nachstehendes dient der Erteilung von Ausnahmen zu den in der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Schutzmaßnahmen

    • bei Gefährdungen durch Energien,
    • zu weiterführenden Schutzmaßnahmen,
    • zu den Vorgaben zur Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln,
    • zu Maßnahmen bei besonderen Betriebszuständen,
    • Betriebsstörungen und Unfällen,
    • sowie zu den besonderen Vorschriften für Aufzugsanlagen

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV).

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV).

    erforderliche Unterlagen

    Antrag mit folgenden Angaben

    • Grund für die Beantragung der Ausnahme, Darstellung der unverhältnismäßigen Härte,
    • Gefährdungsbeurteilung bezogen auf die betroffenen Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Verfahren,
    • Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten,
    • technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Vermeidung von Gefährdungen getroffen werden sollen,
    • Sachverständigengutachten zur Gleichwertigkeit der geplanten technischen und organisatorischen Maßnahmen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung ist, dass die Anwendung dieser Vorschriften für den Arbeitgeber im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.

    Verfahrensablauf

    1. Einreichung des Antrags, der gutachterlichen Stellungnahme und der Gefährdungsbeurteilung online
    2. Folgehandlung sowie Prüfung durch die Behörde
    3. Es folgt der Ausnahmebescheid oder Ablehnung des Antrags

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen (Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen nach Erhalt der kompletten Antragsunterlagen.)

    Kosten

    Es fallen Gebühren und Auslagen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 01.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 04.10.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 01.06.2023 (von: Nickl, Anne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)