Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung
Sie sind Arbeitgeber und bestimmte Schutzmaßnahmen der Betriebssicherheitsverordnung sind für Sie nur durch sehr hohen Aufwand umsetzbar und nicht verhältnismäßig? Dann besteht die Möglichkeit eine Ausnahme von diesen zu beantragen.
Beschreibung
Nachstehendes dient der Erteilung von Ausnahmen zu den in der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Schutzmaßnahmen
- bei Gefährdungen durch Energien,
- zu weiterführenden Schutzmaßnahmen,
- zu den Vorgaben zur Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln,
- zu Maßnahmen bei besonderen Betriebszuständen,
- Betriebsstörungen und Unfällen,
- sowie zu den besonderen Vorschriften für Aufzugsanlagen
zuständige Stelle
Zuständig ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV).
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV).
erforderliche Unterlagen
Antrag mit folgenden Angaben
- Grund für die Beantragung der Ausnahme, Darstellung der unverhältnismäßigen Härte,
- Gefährdungsbeurteilung bezogen auf die betroffenen Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Verfahren,
- Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten,
- technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Vermeidung von Gefährdungen getroffen werden sollen,
- Sachverständigengutachten zur Gleichwertigkeit der geplanten technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass die Anwendung dieser Vorschriften für den Arbeitgeber im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde.
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- § 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- § 10 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- § 11 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV
- Anhang 1 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- § 19 Absatz 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Rechtsbehelf
Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.
Verfahrensablauf
- Einreichung des Antrags, der gutachterlichen Stellungnahme und der Gefährdungsbeurteilung online
- Folgehandlung sowie Prüfung durch die Behörde
- Es folgt der Ausnahmebescheid oder Ablehnung des Antrags
Bearbeitungsdauer
4 Wochen (Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen nach Erhalt der kompletten Antragsunterlagen.)
Kosten
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 01.06.2023