Gewährleistung der Betriebssicherheit - Einen Unfall / ein Schadensfall bei der Verwendung von bestimmten Arbeitsmitteln anzeigen
In Ihrem Betrieb gab es einen Unfall mit bestimmten Arbeitsmitteln oder überwachungsbedürftigen Anlagen, bei welchen ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist? Dann müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Beschreibung
Wenn es bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu einem Unfall kommt und dabei ein Mensch getötet oder erheblich verletzt wird oder wenn Schadensfälle stattgefunden haben, bei denen
- Bauteile oder
- sicherheitstechnische Einrichtungen
versagt haben, müssen Sie dies als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin der zuständigen Arbeitsschutzbehörde anzeigen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde beziehungsweise Gewerbeaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen
Adresse
Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Lieferanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0361 57-3821100
E-Mail: as-ost@tlv.thueringen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Formlose Anzeige mit den folgenden Angaben:
- Adresse des Unternehmens
- Adresse der Betriebsstätte beziehungsweise der Bau/Montagestelle am Ereignisort
- Datum des Ereignisses
- Art des Ereignisses (zum Beispiel Explosion, Medienaustritt, Absturz)
- Anzahl der verletzten Personen, Anzahl der getöteten Personen
- beteiligtes Arbeitsmittel
- einbezogene zugelassene Überwachungsstelle (bei überwachungsbedürftigen Anlagen nach Anhang 2 Betriebssicherheitsverordnung)
- einbezogene Stelle zur Ursachenermittlung (bei Arbeitsmitteln nach Anhang 3 Betriebssicherheitsverordnung)
- Kurzbeschreibung des Ereignisses und der aufgetretenen Schäden (auch Fotos und Videos) bereits vom Arbeitgeber veranlasste Maßnahmen
Die Arbeitsschutzbehörde kann zudem folgende Angaben von Ihnen verlangen:
- Gefährdungsbeurteilung
- Nachweis, dass eine fachkundige Person die Gefährdungsbeurteilung erstellt hat
- Angaben zu den verantwortlichen Personen
- Angaben zu getroffenen Schutzmaßnahmen
- Nachweise der regelmäßigen Unterweisungen von Mitarbeitern
- Betriebsanweisung
Voraussetzungen
Sie sind Arbeitgeber oder Arbeitgeberin und nachfolgende Arbeitsmittel sind am Unfall beziehungsweise Schadensereignis beteiligt:
- Aufzugsanlagen
- Druckanlagen
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Kräne
- Flüssiggasanlagen
- maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Reichen Sie die Anzeige des Ereignisses unverzüglich mit allen erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde teilt Ihnen mit, ob weitere Unterlagen (beispielsweise eine Beurteilung durch eine zugelassene Überwachungsstelle) benötigt werden.
Fristen
Sie müssen den Unfall unverzüglich anzeigen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Bei dieser Mitteilung handelt es sich nicht um die Unfallanzeige gemäß des Vierten Sozialgesetzbuches an den jeweils für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie am 20.02.2025
Stichwörter
Schadensfall, Aufzugsanlage, Druckbehälteranlage, Anlage explosionsgefährdete Bereiche, Kran, Füllanlage, Rohrleitungsanlage, überwachungsbedürftige Anlage, Flugfeldbetankungsanlage, Gasfüllanlage, maschinentechnisches Arbeitsmittel Veranstaltungstechnik, Flüssiggasanlage, Tankstelle, Füllstelle, Lageranlage, Dampfkesselanlage, Druckanlage