Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung

    Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

    Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, wenn sie geeignet sind, in besonderem Maße die Umwelt zu schädigen oder die Allgemeinheit zu gefährden.

    Beschreibung

    Wollen Sie eine Anlage errichten und betreiben, welche auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde. Dazu gehören auch ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörden sind die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden des Landes Thüringen in Form des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) sowie der Unteren Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 61 - Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Harry-Graf-Kessler-Straße 1

    99423 Weimar

    Postanschrift

    Göschwitzer Straße 41

    07745 Jena

    Version

    Technisch erstellt am 24.06.2024 (von: Nitsch, Stephanie)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Nitsch, Stephanie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Landratsamt Weimarer Land - Untere Immissionsschutzbehörde

    Aktuelles

    Für den Immissionsschutz sind Emissionen im Allgemeinen Luftverunreinigungen, Geräusche (Lärm), Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen, die von Anlagen, dem Verkehr und anderen vom Menschen direkt verursachten Tätigkeiten ausgehen. Immissionen wirken auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Atmosphäre, Boden, Wasser sowie Kultur- oder sonstige Sachgüter ein. Hauptaufgaben sind Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der zu diesem Gesetz erlassenen Verordnungen, Genehmigung (Neu- und Änderungs-) von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG und die Überwachung von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Formulare

    Anzeige zur Registrierung von mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen nach § 6 der 44. BImSchV

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Maren Eckert)

    Technisch geändert am 29.11.2024 (von: Franke, Nele)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Das Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen, zur wesentlichen Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebes und der störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der dazu erforderliche Umfang der Antragsunterlagen sind in der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) beschrieben.
    Vereinbaren Sie mit der zuständigen Genehmigungsbehörde möglichst frühzeitig einen Termin für ein Beratungsgespräch. In diesem sollten Sie mit der Genehmigungsbehörde abstimmen, ob und wann eine Antragskonferenz durchgeführt werden wird sowie den erforderlichen Umfang der Antragsunterlagen. 
     

    Formulare

    Für die Anzeige oder Beantragung von Vorhaben lässt der Gesetzgeber die Vorgabe zu verwendender Formulare zu. In Thüringen ist seit dem 1. Juli 2022 für die Erstellung der Formulare und weiteren Unterlagen die Software ELiA zu verwenden. 

    ELiA ist eine elektronische Lösung, um die Genehmigung für die Errichtung oder Änderung sowie den Betrieb von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu beantragen. Mit dem Programm können Antragsteller die sehr umfangreichen Antragsunterlagen elektronisch auf einer strukturierten Oberfläche erstellen und werden durch Hilfen, Voreinstellungen, Schlüsseltabellen und Plausibilitätsprüfungen unterstützt.

    Das Programm ELiA kann auf der Homepage des TLUBN kostenfrei heruntergeladen und genutzt werden. Besondere technische Voraussetzungen für den Betrieb von ELiA sind nicht erforderlich.

    Nach der Installation aktualisiert sich das Programm selbst, sofern eine Internetverbindung besteht. Eine Nutzung ist auch offline möglich.

    Vor dem Ausfüllen des Genehmigungsantrags stimmen Sie sich bitte mit der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde ab.
     

    Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Je nach Zuständigkeit der Unteren Immissionsschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten oder der Oberen Immissionsschutzbehörde (das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz – TLUBN) sind gegen deren Verwaltungsakte das Rechtsmittel des Widerspruchs oder der Klage gegeben.

    Verfahrensablauf

    Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind. Ist der Antrag vollständig, ist dieser ggfs. mit den Unterlagen öffentlich bekannt zu machen und danach einen Monat lang auszulegen. In vereinfachten Genehmigungsverfahren oder wenn von der Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen wird, erfolgt keine öffentliche Auslegung und findet kein Erörterungstermin statt. Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben. Gibt es Einwendungen, werden diese mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtert. Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist über den Antrag zu entscheiden. Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

    Fristen

    Der Betreiber hat vor Errichtung und Betrieb der Anlage diese von der zuständigen Behörde genehmigen zu lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Genehmigungsantrag ist nach Eingang des Antrags und der vollständigen einzureichenden Unterlagen innerhalb einer Frist von sieben Monaten, in vereinfachten Verfahren innerhalb einer Frist von drei Monaten, zu entscheiden. 

    Kosten

    Im Regelfall beruht die Kostenentscheidung auf dem Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) i. V. m. Teil A, Abschnitt 4 des Verwaltungskostenverzeichnisses als Anlage der ThürVwKostOMUEN und ist abhängig von den vorgesehenen Investitionskosten.

    Unterstützende Institutionen

    Vereinbaren Sie mit der zuständigen Genehmigungsbehörde möglichst frühzeitig einen Termin für ein Beratungsgespräch. In diesem sollten Sie mit der Genehmigungsbehörde abstimmen, ob und wann eine Antragskonferenz durchgeführt werden wird sowie den erforderlichen Umfang der Antragsunterlagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 20.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 20.07.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 10.01.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)