Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen
Wenn Sie in der Stilllegungsphase der Deponie oder des Deponieabschnitts alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt haben, beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird.
Beschreibung
Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems sowie der Rekultivierung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Diese Feststellung erfolgt im Wege einer Abnahme der Deponie oder einzelner Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung.
zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
TLUBN
erforderliche Unterlagen
- mindestens bewertende Zusammenfassungen der Jahresberichte nach § 13 Absatz 5 DepV und der Bestandspläne nach § 13 Absatz 6 DepV
- Bescheinigungen der zum Zeitpunkt der Errichtung zuständigen Überwachungsbehörde oder gleichwertige Nachweise über die ordnungsgemäße Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems
Formulare
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- In der Stilllegungsphase haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt
- Sie haben dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beigefügt
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie haben die beabsichtigte Stilllegung einer Deponie oder eines Deponieabschnitts bei der zuständigen Behörde bereits angezeigt sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems durchgeführt. Auch die Rekultivierung ist abgeschlossen. Nun beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Ihr Antrag wird geprüft und eine Abnahme der Deponie oder einzelner Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung eingeleitet. Anschließend werden der Zeitpunkt der endgültigen Stilllegung und weitere Anforderungen in Bezug auf die Nachsorgephase festgestellt. Der Bescheid der Behörde wird Ihnen übersandt.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Kostenrahmen: EUR 100 - 1000
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 09.08.2022