Liegenschaftsbuch Auskunft Amtlicher Auszug

    Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücks- und Eigentümernachweis) beantragen

    Beantragen Sie hier einen beschreibenden Nachweis zu einem Grundstück für Auskünfte und Planungen zu Grundstücksangelegenheiten.

    Beschreibung

    Im Liegenschaftskataster werden als amtliches Verzeichnis Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) für das gesamte Landesgebiet flächendeckend und vollständig nachgewiesen. Die Einrichtung und Führung des Liegenschaftskatasters ist hoheitliche Landesaufgabe und wird von den Katasterbereichen des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) wahrgenommen. Das Liegenschaftskataster fasst die ehemals getrennt geführten Liegenschaftsbücher (beschreibender Teil) und Liegenschaftskarten (darstellender Teil) in einem Geobasisinformationssystem (auch ALKIS genannt) zusammen.

    Das Liegenschaftsbuch enthält in Thüringen u. a. Angaben zu

    • Gebietszugehörigkeit,
    • Lage,
    • Fläche,
    • tatsächlicher Nutzung mit Art der tatsächlichen Nutzung und Fläche,
    • Gebäuden,
    • Fortführungsnachweis(en),
    • öffentlich-rechtlichen Festlegungen
    • Buchung (Buchungsart, Buchungsstelle im Grundbuch) und
    • Eigentum.

    Angaben zu Buchung und Eigentum werden nachrichtlich vom Grundbuch übernommen.

    Als Grundstückseigentümer benötigen Sie für zahlreiche Zwecke (Bauvorhaben, Bankkredite, Grundstücksaufteilung, Grundstücksverkauf usw.) Auszüge, Informationen und Bescheinigungen zu Ihrem Grundstück. Hierzu kann auch ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch mit den Angaben des beschreibenden Teils des Liegenschaftskatasters beantragt werden.

    Online-Dienst

    Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücks- und Eigentümernachweis) beantragen

    ID: L100038_213716046

    Beschreibung

    Das Formular steht in Kürze wieder zur Verfügung. Bis dahin wenden Sie sich bei Bedarf bitte an das TLBG als zuständige Stelle.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 28.09.2022 (von: Rother, Göran)

    Technisch geändert am 29.02.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)

    Hohenwindenstraße 13a

    99086 Erfurt

    Tel.: +49 361 57 4176-777

    Fax: +49 361 57 4176-799

    E-Mail: poststelle@tlbg.thueringen.de

    Web: https://tlbg.thueringen.de

    Zuständigkeit

    Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch dürfen nur von den Katasterbereichen des TLBG sowie durch die am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI), Gemeinden oder Landkreise des Freistaates Thüringen erstellt, erteilt und vervielfältigt werden.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zweigstelle Pößneck

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosa-Luxemburg-Straße 7

    07381 Pößneck

    Parkplatz: Besucherparkplatz
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein

    Jüdeweiner Friedhof, Pößneck

    Bus: Linie B, 944, 964, 971


    Pößneck unt Bf

    Regionalbahn: 28


    Rosa-Luxemburg-Str., Pößneck

    Bus: Linie A, C, 944, 964, 969, 971, 972

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte melden Sie sich über die Gegensprechanlage am Haupteingang an.

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 574167-200

    Fax: 0361 574167-199

    E-Mail: poststelle.poessneck@tlbg.thueringen.de

    Internet

    Stichwörter

    Katasteramt, Liegenschaftsamt, Vermessungsamt, Vermessungsstelle

    Version

    Technisch erstellt am 06.06.2011 (von: Michaela Endler)

    Technisch geändert am 16.10.2024 (von: Stähr, Robin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Im Fall, dass der Antragsteller nicht zugleich Grundstückseigentümer ist:

    • Nutzungsberechtigter:

    formloser, nicht formgebundener Nachweis über Nutzungsrecht (Erbbauberechtigung, Pächter u. Ä.)

    • sonstiges berechtigtes Interesse:

    formloser, nicht formgebundener Nachweis über berechtigtes Interesse (Kreditgeber, Gläubiger, Grundstücksangrenzer u. Ä.)

    • Bevollmächtiger von o. g. Personenkreis:

    formloser, nicht formgebundener Nachweis über Bevollmächtigung

    Im Fall, dass der Antragsteller nicht zugleich Kostenschuldner sein sollte:

    formlose, nicht formgebundene Bestätigung zur Übernahme der Kosten

    Formulare

    • Onlineverfahren über den Onlineshop des TLBG
    • elektronische Antragstellung: per E-Mail mit erforderlichen Angaben
    • Schriftform erforderlich: ja, siehe oben
    • persönliches Erscheinen: nicht erforderlich
    • Unterschrift: nicht erforderlich
    • Authentifizierung nötig, wegen Gebührenübernahme (nicht bei Antrag per E-Mail)

    Voraussetzungen

    Die Leistung Auszug aus dem Liegenschaftsbuch unterliegt dem Datenschutz (personenbezogene Daten) und kann nur von Personen oder Stellen mit berechtigtem Interesse beantragt werden, wie

    • Grundstückseigentümern,
    • Nutzungsberechtigten,
    • Person mit sonstigem berechtigten Interesse.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 18 Absatz 1 i. V. m. § 19 Absatz 3 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) (siehe nachstehender Link).

    Nr. 2 des Kostenverzeichnisses zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) (siehe nachstehender Link).

    Weitere Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Kataster- und Geoinformationswesens sind unter nachstehendem Link erreichbar.

    Rechtsbehelf

    Da kein Verwaltungsakt gesetzt wird, ist ein Rechtsbehelf nicht möglich.

    Es ist kein Widerruf möglich, da es sich um Sonderanfertigungen handelt (siehe Anmerkungen).

    Anmerkungen: Bei Sonderanfertigungen (Bestellung eines individuell angepassten Produktes) besteht kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf (vgl. Urteil Landgericht Düsseldorf - Aktenzeichen: 23 S 111/13 U - vom 12.02.2014).

    Verfahrensablauf

    Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch kann

    • schriftlich (per Brief / Fax),
    • per E-Mail,
    • telefonisch,
    • über den Onlineshop des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) oder
    • über das digitale Antragsverfahren (Zuständigkeitsfinder)

    beantragt werden.

    Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch dürfen nur von den Katasterbereichen des TLBG sowie durch die am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI), Gemeinden oder Landkreise des Freistaates Thüringen erstellt, erteilt und vervielfältigt werden. Die Kontaktdaten der Katasterbereiche des TLBG erreichen Sie unter nachstehendem Link.

    Zur Bearbeitung des Antrags sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:

    • Angaben zum beantragten Flurstück (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, postalische Anschrift),
    • beglaubigt oder nicht beglaubigt,
    • Angaben zum Antragsteller und zur Kostenübernahme.

    Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch wird in analoger Form übersandt oder digital in datenschutzgerechter Form bereitgestellt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Für die Nutzung des Web-Angebots gibt es keine Frist, das Angebot ist jederzeit verfügbar.

    Die Bearbeitungsdauer des schriftlichen oder mündlichen Antrages beträgt drei Arbeitstage.

    Kosten

    Flurstücksnachweise können mit der Anwendung „Informationssystem Liegenschaftskataster“ (siehe nachstehender Link) gebührenfrei bereitgestellt werden.

    Bei Beantragung bei einer zuständigen Stelle gelten die folgenden Gebührensätze gemäß Kostenverzeichnis zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm):

    • Gebühr: 10,00 € je Flurstücksnachweis sowie Flurstücks- und Eigentümernachweis, mindestens aber 19,00 € zzgl. USt.
    • Gebühr: 20,00 € je Bestandsnachweis, zzgl. USt.
    • je Mehrausfertigung zuzüglich 20% der Gebühr für die Erstausfertigung, zzgl. USt.
    • je Beglaubigung 7,50 € zzgl. USt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) am 17.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 31.05.2021 (von: Rother, Göran)

    Technisch geändert am 13.09.2024 (von: Stähr, Robin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)