Straßenschaden zur Beseitigung an Landes- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts) melden
Als Bürger oder als Verwaltung können Sie Schäden an einer Landesstraße oder Kreisstraße bzw. an einem die Landesstraße oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg melden
Beschreibung
Sie melden einen Schaden an einer Landesstraße oder Kreisstraße bzw. an einem die Landesstraße oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg.
Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:
Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle.
Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung der Schäden bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Landratsämter oder kreisfreie Städte je nach Baulast
Spezielle Hinweise entlang Bundes-, Landes- und Kreisstraßen:
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental - Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Die Fachbereiche Bauamt / Hauptamt / Liegenschaften befinden sich in der 1. Etage.
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Hinweis: Für das Einwohnermeldeamt bitten wir um Terminvereinbarung.
Kontakt
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 44 "Region Ost"
Adresse
Postanschrift
Postfach 11 62
07501 Gera
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßennummer/Straßenname, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Die Baulast für die betroffene Straße muss bei dem Freistaat Thüringen oder bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten liegen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht vorhanden
Verfahrensablauf
Sie melden einen Schaden an einer Landesstraße oder Kreisstraße, bzw. an einem die Landesstraße oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg.
Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:
Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt.
Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung der Schäden bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Aufnahme des Schadens 2 Wochen, Reparatur grundsätzlich bis zu 4 Wochen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Unterscheidung in verschiedene Baulastträger:
Land, Kreis
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 28.05.2021