Förderung von Forschung, Technologie und Innovation - FTI Technologie
Mit dem Förderprogramm "FTI-Thüringen TECHNOLOGIE" werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen gefördert, die in Thüringen durchgeführt werden.
Beschreibung
Der Freistaat Thüringen fördert Vorhaben, die sich der "Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel in Thüringen" (RIS Thüringen) zuordnen lassen.
Eine Förderung ist in folgenden RIS-Feldern möglich:
- Industrielle Produktion und Systeme
- Nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik
- Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft
- Nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung
- Informations- und Kommunikationstechnologien, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben:
- Thüringen Verbund und Thüringen Verbund Dynamik
- Zuwendungsempfänger: KMU, große Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen im Verbund mit KMU
- Thüringen FuE individuell
- Zuwendungsempfänger: KMU
Innovationsgutscheine:
- InnoDecide
- Zuwendungsempfänger: KMU
- InnoPrepare
- Zuwendungsempfänger: KMU, Wissenschaftseinrichtungen im nicht-wirtschaftlichen oder wirtschaftlichen Bereich, wenn die KMU-Kriterien erfüllt sind
- InnoSecure
- Zuwendungsempfänger: KMU, Wissenschaftseinrichtungen im wirtschaftlichen Bereich, wenn die KMU-Kriterien erfüllt sind
- InnoCreate
- Zuwendungsempfänger: KMU
Sie erhalten die Förderung als Zuwendung:
FuE-Verbund - Industrielle Forschung:
- Bis zu 80 % für kleine Unternehmen
- Bis zu 75 % für mittlere Unternehmen
- Bis zu 65 % für große Unternehmen
FuE-Verbund – experimentelle Entwicklung:
- Bis zu 60 % für kleine Unternehmen
- Bis zu 50 % für mittlere Unternehmen
- Bis zu 40 % für große Unternehmen
Thüringen FuE individuell – industrielle Forschung:
- Bis zu 70 % für kleine Unternehmen
- Bis zu 60 % für mittlere Unternehmen
Thüringen FuE individuell – experimentelle Entwicklung:
- Bis zu 45 % für kleinere Unternehmen
- Bis zu 35 % für mittlere Unternehmen
FuE-Verbund Dynamik:
- Bis zu 60 % für kleinere Unternehmen
- Bis zu 50 % für mittlere Unternehmen
- Bis zu 40 % für große Unternehmen
Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit können eine Zuwendung von bis zu 100% der Ausgaben erhalten.
Innovationsgutscheine:
- Bis zu 50%
- Bis zu 100% InnoPrepare für Wissenschaftseinrichtungen im nicht-wirtschaftlichen Bereich
Online-Dienst
Förderung E-Cohesion
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Zuständige Antrags-und Bewilligungsbehörde für die Förderung nach dieser Richtlinie ist die Thüringer Aufbaubank (TAB).
Ansprechpartner
Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 90 02 44
99105 Erfurt
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt.
- Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind unter Verwendung der vorgegebenen Formulare elektronisch über das Onlineportal der Thüringer Aufbaubank (TAB) zu richten. Zusätzlich ist der schriftliche Antrag bei der TAB einzureichen, soweit die elektronische Form die Schriftform nicht ersetzt.
- Bei Antragstellung zum Innovationsgutschein sind der Finanzplan sowie alle eingegangenen Angebote für die beantragten externen Dienstleistungsaufträge vorzulegen. Dabei sollen in der Regel mindestens drei Angebote eingeholt werden. Unterschreitungen dieser Zahl sind besonders zu begründen.
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Die Zuwendung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- Das Vorhaben muss in Thüringen durchgeführt werden.
- Im Rahmen der Antragstellung muss der Bezug des Vorhabens zu einem Spezialisierungsfeld plausibel dargestellt werden. Für Thüringen Verbund ist die Antragstellung nur im Rahmen eines Wettbewerbsaufrufes möglich.
- Bei Thüringen FuE individuell und Thüringen Verbund Dynamik muss bei den Bewertungskriterien die Mindestpunktzahl von 50 % der möglichen Punkte erreicht werden, sowie mindestens 3 Punkte beim Kriterium wirtschaftliches Verwertungspotenzial.
- Thüringen-FuE-individuell-Anträge müssen zusätzlich auch im Kriterium Innovationsgehalt mindestens 3 Punkte erzielen.
- Bei Thüringen Verbund Dynamik müssen ab Antragseingang (01.06.2023) mindestens 60 % der beantragten Ausgaben bei den Unternehmen entstehen.
- Bei InnoDecide müssen die Erfolgsaussichten immer Gegenstand der Beauftragung sein. Die Ergebnisse und Erkenntnisse müssen in der Studie den oben genannten Leistungen eindeutig zugeordnet werden. Fehlt eine Leistung beziehungsweise die Zuordnung, kann der Zuschuss nicht ausgezahlt werden.
- Es muss ein Abschlussbericht erstellt werden. Im Abschlussbericht sind die beantragten Leistungen jeweils in getrennten Abschnitten mit einer entsprechenden Teilüberschrift oder Ähnlichem darzustellen.
Rechtsgrundlage(n)
Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO), insbesondere der §§ 23 und 44 und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV), soweit nach dieser Richtlinie keine Abweichungen zugelassen sind
- Richtlinie FTI-Thüringen TECHNOLOGIE
- Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
- §§ 36, 48, 49, 49a des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG)
- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320) in der Fassung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 2018/1046 vom 18. Juli 2018 (ABI. L 193 vom 30.07.2018, S. 1)
- Delegierte Verordnung (EU) Nr. 480/2014 der Kommission vom 3. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (ABl. L 138 vom 13.05.2014, S. 5)
- Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 289)
- Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.06.2014, S. 1) in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1084 vom 14. Juni 2017 (ABI. L 156 vom 20.06.2017, S. 1)
Rechtsbehelf
Klage
Verfahrensablauf
Grundsätzlich werden die Antragsberechtigten durch die Thüringer Aufbaubank (TAB) zur Teilnahme an einem Wettbewerbsverfahren aufgerufen. Bei einzelbetrieblichen FuE-Projekten und Innovationsgutscheinen ist eine kontinuierliche Antragstellung möglich.
Der Verfahrensablauf unterteilt sich in 4 Schritte:
Antragsverfahren:
Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind an die Thüringer Aufbaubank (TAB) als Bewilligungsbehörde zu richten.
Bewilligungsverfahren:
Die Bewilligung der Zuwendungen erfolgt durch die TAB mit schriftlichem Bescheid, der zusätzliche Bestimmungen und Auflagen enthalten kann.
Anforderungs- und Auszahlungsverfahren:
Auszahlungen erfolgen anhand aufgelisteter Belege/Rechnungen (Mittelanforderung) und nach der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde.
Verwendungsnachweisverfahren:
Die Verwendung der Zuwendung ist anhand eines Sachberichtes und eines zahlenmäßigen Nachweises innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats gegenüber der Bewilligungsbehörde nachzuweisen.
Fristen
Geltungsdauer: bis zum 30.06.2027 (Die Termine und die Wettbewerbsaufrufe werden im Internet veröffentlicht.)
Bearbeitungsdauer
keine pauschalen Angaben möglich
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Aufbaubank am 02.10.2024