Kahlhieb im Schutzwald Genehmigung

    Forst - Kahlschlag Genehmigung beantragen

    Sie möchten einen Kahlschlag durchführen?

    Dann müssen Sie die Genehmigung des Kahlschlags bei der unteren Forstbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags wird von der unteren Forstbehörde geprüft.

    Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.

    Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen werden.

    Die Waldfunktionen müssen erhalten bleiben.

    Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.  

    Zuständigkeit

    ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts als untere Forstbehörde.

    Ansprechpartner

    ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts

    Adresse

    Hausanschrift

    Hallesche Straße 20

    99085 Erfurt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57401-2050

    Fax: 0361 57401-2250

    E-Mail: zentrale@forst.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 14.05.2012 (von: Michaela Endler)

    Technisch geändert am 05.08.2021 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags 

    Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags mit Nachweis des Eigentums,

    es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,

    Genehmigungsfähigkeit  

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsbehörde ist die untere Forstbehörde.

    Verfahrensablauf

    1. Antragstellung mit antragsbegründenden Unterlagen und Eigentumsnachweis

    2. Prüfung der Unterlagen durch die Genehmigungsbehörde (untere Forstbehörde)

    3. Genehmigung/ Versagung des Kahlschlages

    4. Übersendung des Genehmigungs-/Ablehnungsbescheides an den Antragsteller

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Verwaltungskosten

    je Hektar, mindestens 350 Euro Verwaltungskosten (nach Nr. 4.3.1.6.1 des Verwaltungskostenverzeichnisses (Anlage zu § 1 Abs. 1) der Thüringer Verwaltungskostenordnung

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts am 29.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2021 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)