Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in landwirtschaftlichen Berufen Feststellung

    Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für eine Ausbildung oder Weiterbildung im Bereich der Landwirtschaft beantragen

    Sie haben Ihre berufliche Qualifikation auf dem Gebiet der Landwirtschaft und Hauswirtschaft im Ausland erworben und wollen in Deutschland in ihrem erlernten Beruf arbeiten? Dann können Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Sie haben Ihre berufliche Qualifikation auf dem Gebiet der Landwirtschaft und Hauswirtschaft im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem erlernten Beruf arbeiten? Für die nachstehenden beruflichen Abschlüsse

    • Fachagrarwirt/in Herdenmanagement
    • Geprüfter Berufsspezialist für ökologischen Landbau
    • Fachagrarwirt für ökologischen Landbau
    • Helfer/in in der Landwirtschaft
    • Gartenbauwerker/in
    • Fachpraktiker/in Hauswirtschaft
    • Fachpraktiker/in für personale Dienstleistungen

    als auch für folgende schulische Abschlüsse

    • Staatlich geprüfter Wirtschafter/ Staatlich geprüfte Wirtschafterin Fachrichtung Landwirtschaft oder Gartenbau oder Garten und Landschaftsbau
    • Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt / Staatlich geprüfte Agrarbetriebswirtin Fachrichtung Landwirtschaft
    • Staatlich geprüfter Techniker / Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Gartenbau oder Garten und Landschaftsbau

     können Sie ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.

    Im Bereich der landwirtschaftlichen Ausbildungsberufe (nicht reglementierte Berufe) sind die Anerkennungsbescheide – anders als im Bereich der reglementierten Berufe – nicht Voraussetzung für die Erlaubnis zur Berufsausübung, sondern in erster Linie ein „Transparenzinstrument“. Ein Anerkennungsbescheid erleichtert den Arbeitgebern die Einschätzung von Auslandsqualifikationen und verbessert damit die Arbeitsmarktchancen der Auslandsqualifizierten."

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle im Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • tabellarische Aufstellung Ihrer absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten
    • Angabe Ihres gegenwärtigen Wohnortes
    • Identitätsnachweis
    • im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise
    • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind
    • Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben
    • ggf. Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit

    Abhängig vom jeweiligen Beruf können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle. Alle Unterlagen müssen Sie in der Regel in Kopie oder als elektronisch vorlegen. Alle Unterlagen müssen Sie in deutscher Sprache vorlegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie zusätzlich eine Übersetzung. Auch die Vorlage aller Unterlagen im Original kann erforderlich werden. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Ihren Antrag können Sie formlos schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle stellen.

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine staatlich anerkannte Berufsqualifikation aus dem Ausland.
    • Ihr Abschluss muss zu einem deutschen Ausbildungsabschluss oder Weiterbildungsabschluss im Bereich Landwirtschaft passen.
    • Sie wollen in Deutschland arbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie innerhalb einer bestimmten Frist rechtlich vorgehen (zum Beispiel Widerspruch einlegen). Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Sie sollten zuerst mit der zuständigen Stelle sprechen, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.

    Verfahrensablauf

    Für die Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf der Grundlage eines formlosen unterzeichneten Antrages und Ihrer beiliegenden Zeugnisse, ob beziehungsweise in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation für die von Ihnen beabsichtigte Berufsausübung entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen. Sobald Ihre Antragsunterlagen vollständig vorliegen, nimmt die zuständige Stelle die Prüfung vor, gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen an. Sie erhalten über das Ergebnis der Prüfung einen schriftlichen Bescheid. Dieser enthält auch Hinweise darauf, welche Qualifikationen Ihnen eventuell für eine volle Anerkennung fehlen und wie Sie diese ausgleichen können.

    Lassen Sie sich vor der Antragstellung durch die Mitarbeiter in der Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) beraten. Die Beratungen sind für Sie kostenfrei und vertraulich.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Gebühr 75.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Verfahren für Spätaussiedler

    Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler können Sie das Anerkennungsverfahren wahlweise nach den hier genannten Gesetzen oder nach dem Bundesvertriebenengesetz durchlaufen. Dies können Sie selbst entscheiden. Die zuständige Stelle berät Sie, welches Verfahren für Sie passt.
     

    Qualifikationsanalyse

    Sie haben nicht mehr alle notwendigen Dokumente für den Antrag? Dann ist eine Anerkennung trotzdem möglich. Sie können Ihre Berufsqualifikation mit einer Qualifikationsanalyse nachweisen, zum Beispiel durch ein Fachgespräch oder eine Arbeitsprobe.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) am 03.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 05.03.2021 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 05.12.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    ThürBQFG, Landwirtschaftskammer, Pflanzentechnologin, Gleichwertigkeitsprüfung, Qualifizierte Berufsausbildung, BQFG, Pflanzentechnologiemeisterin, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, Tierwirtin, Gärtnermeisterin, Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, Imkerei, BQ-Portal, ThürAnerkG, Pferdewirtschaftsmeisterin, Tierwirtschaftsmeisterin, Fischhaltung und Fischzucht, ökologischer Landbau, Forstwirtschaftsmeisterin, nicht reglementierter Beruf, Getreidebau, Milchtechnologe, Obstbau, Fachkraft Agrarservice, Qualifikationsanalyse, Staudengärtnerei, BQRL, Berufsanerkennungsrichtlinie, Gemüsebau, Rinderhaltung, Baumschulen, Pferdewirtin, berufliche Anerkennung, Fachagrarwirtin, Winzermeisterin, ZAB, Landwirtschaftsmeisterin, Winzerin, Landwirtin, Fischwirtschaft, Milchwirtschaftliche Laborantin, Anerkennung in Deutschland, Grüne Berufe, Geflügelhaltung, Klauenpflegerin, Schäferei, Ausländische Qualifikation, Thüringer Anerkennungsgesetz, Forstmaschinenführerin, Ausbildungsabschluss, Gartenbau, Fischwirtin, Ausländischer Berufsabschluss, ThürBQRL, Schweinehaltung, Klauenpflege, Melker, Revierjagdmeisterin, Hauswirtschafterin, Zierpflanzenbau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)