Maßnahmen zur Prävention und Ausgleich bei Schäden durch Wölfe

    Richtlinie Wolf-Luchs - Prävention

    Hier erhalten Sie Informationen zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Wolfsübergriffen auf Weidetiere.

    Beschreibung

    Durch die Förderrichtlinie Wolf/Luchs können Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Wolfsübergriffen auf Weidetiere gefördert werden. Beispielsweise können Sie bei der Anschaffung wolfsabweisender Zäune oder von Herdenschutzhunden finanzielle Unterstützung erhalten.

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
    Referat 33 - Landschaftspflege, Naturschutzförderung
    Harry-Graf-Kessler-Straße 1
    99423 Weimar

    Tel: +49 361 57 3943 042
    Fax: +49 361 57 3943 890

    Zuständigkeit

    Bewilligungsbehörde ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) Referat 33 (Tel.: 0361 57 3943 390)

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 33 - Landschaftspflege, Naturschutzförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Harry-Graf-Kessler-Straße 1

    99423 Weimar

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 57394-3042

    Fax: +49 361 57394-3890

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 25.05.2020 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Nitsch, Stephanie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Die Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage des TLUBN.

    • De-minimis-Erklärung (erforderlich nur von Antragstellern, die nicht in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind)
    • Nachweis des Tierbestandes durch Kopie des aktuellen Tierseuchenkassenbescheides
    • drei Vergleichsangebote zu den geplanten Anschaffungen (Präventionsmaterial)

    Alle weiteren Unterlagen zur Auszahlung der Zuwendung bzw. zum Verwendungsnachweis erhalten Sie mit dem Bewilligungsbescheid.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie können Präventionsmaßnahmen beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

    • wenn Sie Ihre Tiere innerhalb der Weidesaison auf einer Weide in Thüringen halten
    • wenn es sich um Schafe, Ziegen, Gehegewild und andere Nutztierarten (mit einer Widerristhöhe im ausgewachsenen Zustand von maximal 112 cm) handelt
    • wenn meldepflichtige Tiere bei der Tierseuchenkasse des Landes bzw. nach der Viehverkehrsordnung angezeigt wurden
    • wenn die Präventionsmaßnahme (Wert des Materials) und Wert des Schutzgutes in einem angemessenen Verhältnis stehen

    Hinweis: Mit der Umsetzung der Maßnahme (bspw. Kauf des Materials) dürfen Sie erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides beginnen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) für die Gewährung von Zuwendungen und Billigkeitsleistungen zur Vermeidung oder Minderung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf/Luchs (Richtlinie Wolf/Luchs)

    Verfahrensablauf

    Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Dann können Sie die Präventionsmaßnahmen erwerben. Das Auszahlungsverfahren und die Form der Verwendungsnachweisführung wird im Zuwendungsbescheid geregelt.

    Fristen

    Anträge können jederzeit gestellt werden.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zuwendungsempfänger und Begünstigte können Unternehmen sein, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind. Außerhalb der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätige Antragsteller können Zuwendungen als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 erhalten.

    Bemerkungen

    Weitere Förderungen, die für Schaf- und Ziegenhalter interessant sein könnten sind:

    • Richtlinie Schaf-Ziegen-Prämie
    • weitere Förderungen der Landschaftspflege, siehe Link

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 02.03.2020

    Version

    Technisch erstellt am 25.05.2020 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)